Zum Inhalt springen
LawFinder
Parlament11.01.20232 Min. Lesezeit

Wiedereröffnung: Tage der offenen Tür im Hohen Haus

Von Redaktion LawFinder

Nach über fünfjährigen Sanierungsarbeiten öffnet am 14. und 15. Jänner 2023 das neu sanierte Parlamentsgebäude an zwei Tagen der offenen Tür jeweils von 10.00 bis 17.00 Uhr seine Tore für Besucher:innen.

Zu entdecken gibt es im Hohen Haus etwa den Nationalratssaal mit seiner neuen Glaskuppel, den neuen Sitzungssaal des Bundesrats und den Bundesversammlungssaal, wo Ende Jänner die Angelobung des Bundespräsidenten stattfinden wird. Die Amtsräume der Präsident:innen von Nationalrat und Bundesrat können ebenso besichtigt werden. In der Säulenhalle gibt es die Möglichkeit, mit Vertreter:innen aller Parlamentsfraktionen zusammenzutreffen.

Weitere Highlights sind das neu geschaffene Besucher:innenzentrum „Demokratikum – Erlebnis Parlament“, die Parlamentsbibliothek mit der Ausstellung „Im Sprachraum der Demokratie“ sowie das „Plenarium“ unter der neu errichteten Glaskuppel des Parlaments. Ein speziell angefertigtes Philatelie-Set, das an den Tagen der offenen Tür im Parlament mit einem exklusiven Ersttagsstempel angeboten wird, und die Fünf-Euro-Demokratiemünze, gefertigt aus dem alten Kupferdach des historischen Parlamentsgebäudes, stehen zum Kauf bzw. zum Tausch zur Verfügung.

Die feierliche Eröffnung erfolgt durch Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, Bundesratspräsident Günter Kovacs, Zweiter Nationalratspräsidentin Doris Bures, Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer und Parlamentsdirektor Harald Dossi. Letzter Einlass für Besucher:innen ist 16.00 Uhr.

Redaktion LawFinder

Redaktion LawFinder

Teilen

Nicht öffentlich inseriert

Karriereschritte, die niemand mitliest.

Viele Stellen für Konzipient:innen und auf Partner-Ebene laufen nie öffentlich. Über Talents stellen wir dich diskret und anonym vor, vom ersten Konzipientenjahr bis zum Partner-Level. Du behältst die volle Kontrolle, deine aktuelle Kanzlei erfährt nichts.

Weiterlesen

Reparieren statt wegwerfen: Das neue Recht auf Reparatur
Gastbeitrag

Reparieren statt wegwerfen: Das neue Recht auf Reparatur

Die EU hat im Juni 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1799 betreffend die Reparatur von Waren (Right to Repair-Richtlinie oder kurz „R2R-Richtlinie“) beschlossen. Die Mitgliedstaaten, denen die Umsetzung von Richtlinien obliegt, hatten spätestens bis zum 31. Juli 2026 Zeit, die …

Redaktion LawFinderca. 2 Min.

Newsletter

Juristische Insights, frisch ins Postfach.

Einmal im Monat die wichtigsten Beiträge, Events und Karrieretipps für deine juristische Laufbahn in Österreich. Jederzeit kündbar.

Mehr erfahren