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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. 1. Einführung/Präambel

Willkommen bei LawFinder, dem Karriereportal für die Rechtsbranche. Es handelt sich hier um ein Angebot der AngelStone Media GmbH, mit Firmensitz in der Wipplingerstraße 29/5, 1010 Wien (im Folgenden „LawFinder“).

  1. 2. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die von LawFinder angebotenen Dienstleistungen und die Nutzung der LawFinder-Website. Die AGB sind ein wirksamer Vertragsbestandteil des zwischen Ihnen und LawFinder bestehenden Vertragsverhältnisses (im Folgenden „Vertrag“). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB von Ihnen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich durch LawFinder zugestimmt.

Die Bestimmungen dieser AGB können von LawFinder jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung.

  1. 3. Dienstleistungen und Produkte

LawFinder richtet sich an unterschiedliche Personengruppen. Einerseits an Arbeitssuchende und andererseits an Arbeitgeber.

Für Arbeitgeber bietet LawFinder unterschiedliche Produkte zur Auswahl:

  • Stelleninserate: Auf der Website sowie auf Partner- & Distributionskanälen von LawFinder werden Stelleninserate von Arbeitgebern veröffentlicht.
  • Arbeitgeberprofil: LawFinder bietet dem Arbeitgeber die Möglichkeit, sich und das eigene Unternehmen auf einer eigenen Seite zu präsentieren.
  • Dienstleistungen im Bereich Marketing und IT: LawFinder bietet weiters Websites, Grafikdesign, Fotografie und die Erstellung von Kampagnen an.

Arbeitssuchende können auf der Plattform LawFinder eine Vielzahl von Stelleninseraten, die zum jeweiligen Zeitpunkt in der Rechtsbranche ausgeschrieben sind, auffinden.

Die Produkte und Services von LawFinder können auf aktuellen Endgeräten, Browsern und Betriebssystemen genutzt werden. LawFinder verpflichtet sich jedoch nicht, bestimmte Versionen, Geräte oder Software zu unterstützen.

  1. 4. Inhalte für Arbeitssuchende

LawFinder gewährt Arbeitssuchenden ein kostenfreies, begrenztes und nicht exklusives Recht zur persönlichen Nutzung der Seiten zur Suche von Anstellungsmöglichkeiten. Dies berechtigt Sie zur Ansicht und zum Download einzelner Inserate, jedoch nur für Ihre persönliche Verwendung und nicht für kommerzielle Zwecke. Der Benutzer hat keinen rechtlichen Anspruch auf die Nutzung der Seite.

LawFinder behält sich das Recht vor, den unentgeltlichen Leistungsumfang jederzeit zu ändern bzw. aus dem Produktportfolio zu nehmen.

  1. 5. Inhalte für Arbeitgeber

Stelleninserate:

Je nach Produktwahl bietet LawFinder die Möglichkeit, Stelleninserate entweder durch Ausfüllen der Online-Maske oder per Übermittlung der Stellenbeschreibung per E-Mail aufzugeben. Vom Arbeitgeber selbst online eingegebene Stelleninserate werden werktags binnen 24h auf der Website veröffentlicht.

In beiden Fällen wird der Arbeitgeber nach der Veröffentlichung hiervon informiert.

Jedes Stelleninserat darf nur eine Position beziehungsweise eine dazu passende Stellenbeschreibung beinhalten. Die Inhalte des Inserates müssen sich auf eine konkrete freie Position oder Tätigkeit beziehen. Dies gilt auch für Inserate von Personaldienstleistern.

Eine Verlinkung zu Stellenausschreibungen, welche auf anderen Job-Plattformen veröffentlicht werden, ist ausgeschlossen. Verlinkungen sind nur auf Websites des Arbeitgebers oder zu E-Mail Adressen desjenigen möglich.

Änderungen nach Veröffentlichung des Stelleninserates sind möglich, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Unzulässig sind Veränderungen, die die Identität der Anzeige betreffen, insbesondere umfassende Titel oder Inhaltsänderungen der Stellenausschreibung. Nach Veröffentlichung der Inhalte sind Änderungswünsche des Arbeitgebers entgeltpflichtig.

Bei der Veröffentlichung von Stelleninseraten ist der „Jetzt Bewerben!“- Button als One-Click Bewerbungsmöglichkeit fix integriert. Dieser kann folgendermaßen genutzt werden: Entweder kann eine E-Mail-Adresse für den Erhalt der Bewerbungen hinterlegt werden oder auch eine Verlinkung zur Unternehmenswebsite des Arbeitgebers, auf welchem ein Online-Formular zum Versand der Bewerbungsunterlagen besteht. Die Verlinkung zur Unternehmenswebsite (Bewerberportal) ist jedoch nur bei den kostenpflichtigen Inseraten vorgesehen.

Der Arbeitgeber verpflichtet sich insbesondere Anzeigen in Entsprechung zum Gleichbehandlungsgesetz zu gestalten. Dazu gehört auch, das geltende kollektivvertraglich oä geltende Mindestentgelt bzw. die entgeltliche Mindestgrundlage für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht. Im Falle der Inanspruchnahme von LawFinder durch Dritte für Verstöße des Arbeitgebers stellt der Arbeitgeber LawFinder zur Gänze schad- und klaglos.

LawFinder behält sich das Recht vor, Stelleninserate nicht zu veröffentlichen beziehungsweise jederzeit zu ändern, deaktivieren oder löschen, wenn diese gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, diese AGB oder gegen die guten Sitten verstoßen oder die Veröffentlichung für LawFinder aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Dies ist beispielsweise, aber nicht exklusiv, dann der Fall, wenn bei unbeteiligten Nutzern der Verdacht entstehen kann, dass die Veröffentlichung auf LawFinder

  • Missbräuchlich ist, also zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck (der Bewerbung des Arbeitgebers o.ä.) erfolgte, oder
  • Zu einer Beschädigung oder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Webseite führen könnte, oder
  • Sonst zu schwerwiegenden Verstößen gegen maßgebliche Unternehmensinteressen von LawFinder führen könnte.

Arbeitgeberprofil:

LawFinder bietet dem Arbeitgeber zudem die Möglichkeit eigene Inhalte zur Präsentation des Unternehmens, wie zB eine Beschreibung und weitere Informationen zum Unternehmen, das Logo des Arbeitgebers, Bilder oder Videos, in der Form eines Arbeitgeberprofils darzustellen.

Der Arbeitgeber kann in diesem Zusammenhang eigene Materialien, etwa Fotos, Videos, Stellenausschreibungen und andere Inhalte, wie Logos, Marken etc. an LawFinder übergeben, welche von LawFinder übernommen, bearbeitet und veröffentlicht werden dürfen, jedoch nicht müssen.

Der Arbeitgeber sichert zu, dass durch die Materialien keine gesetzlichen oder sonstigen Bestimmungen oder Rechte Dritter verletzt werden und ist alleine für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter und zulässiger Materialien verantwortlich und haftbar. Die Veröffentlichung eigener Tracking Codes und interaktiver Elemente ist unzulässig. Etwaige Verzögerungen inhaltlicher oder technischer Natur, die durch den Arbeitgeber entstehen, sind nicht durch LawFinder zu vertreten.

Links auf andere externe Websites von Dritten, welche nicht Teil der Vereinbarung zwischen LawFinder und dem Arbeitgeber sind, können von LawFinder jederzeit und ohne weitere Information entfernt werden.

LawFinder ist berechtigt, Inserate und Arbeitgeberprofile im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen der Kooperationspartnern zu veröffentlichen.

Ferner ist LawFinder berechtigt, die Stelleninserate auch in jedem frei wählbaren Printmedium zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen. Die Auswahl bleibt LawFinder vorbehalten.

  1. 6. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss zwischen dem Arbeitgeber und LawFinder erfolgt im Falle eines kostenfreien Jobinserates durch die Veröffentlichung, des vom Arbeitgeber ausgefüllten Stelleninserats, durch LawFinder. Derartige Standardinserate haben ab Veröffentlichung eine Laufzeit von 30 Tagen.

Im Falle eines kostenpflichtigen Jobinserates oder bei Erstellung eines Arbeitgeberprofils erfolgt der Vertragsabschluss durch die Annahme des schriftlichen Angebots von LawFinder (im Folgenden „Auftrag“).

Der Preis wird individuell iSd § 22 (3) Z1 Dienstleistungsgesetz anhand der Angaben des Arbeitgebers errechnet und diesem mitgeteilt. Maßgeblich sind ausschließlich die im Einzelfall konkret vereinbarten und in Rechnung gestellten Preise für den festgelegten Leistungszeitraum.

LawFinder ist berechtigt, einen Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Kostenfreie Dienstleistungen werden auch nach Zeitablauf nicht kostenpflichtig.

  1. 7. Laufzeit, Kündigung

Verträge werden produktabhängig auf bestimmte Zeit – 30 Tage Laufzeit bei kostenfreien Inseraten – abgeschlossen und enden ohne weiteres Zutun der Vertragsparteien. Starter Inserate haben eine Laufzeit von 60 Tagen und Premium Inserate haben eine Laufzeit von 90 Tagen. Nicht innerhalb von 12 Monaten abgerufene Produkte verfallen.

Jeder Vertrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sofort und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Wichtige Gründe liegen beispielsweise - nicht abschließend – vor, wenn

  • Eine Vertragspartei gegen maßgebliche Bestimmungen dieser AGB verstößt;
  • Die Geschäftsaktivität unabhängig der Gründe eingestellt wird;
  • Der Arbeitgeber gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstößt, insbesondere gegen jene, die die Betroffenenrechte berühren;
  • Der Arbeitgeber Materialien zur Verfügung stellt, obwohl er keine ausreichenden Werknutzungsrechte darüber besitzt.
  1. 8. Zahlungsmodalitäten

Für den nach Dienstleistungsgesetz festgelegten Preis erfolgt die Rechnungslegung unverzüglich nach Vertragsschluss und wird dem Arbeitgeber per E-Mail zugesandt. Der Arbeitgeber erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen (§ 11 Abs 2 UStG) per E-Mail. Die Rechnung ist mangels anderer Vereinbarung ohne Abzüge binnen 14 Tagen nach Zustellung fällig.

Zahlungen an LawFinder haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung von LawFinder namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von LawFinder bekannt gegebenen Konto maßgebend.

LawFinder ist nach freiem Ermessen berechtigt, bei Aufträgen eine Vorauskasse als Bedingung für die Leistungserbringung zu stellen.

Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz als vereinbart.

Für jede Mahnung behält sich LawFinder das Recht vor ein pauschales Entgelt in der Höhe von EUR 40,00 zu verrechnen. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle zweckentsprechenden prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, auch die Kosten eines von LawFinder beigezogenen Rechtsanwaltes, zu ersetzen.

Vom Arbeitgeber geltend gemachte Ansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Arbeitgeber – aus welchen Gründen auch immer – ist ausgeschlossen und in jedem Fall unzulässig.

  1. 9. Gewährleistung und Haftung 

LawFinder ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Materialien zu prüfen. LawFinder übernimmt keine Haftung, unabhängig der Rechtsgrundlage, etwa für allfällige rechtswidrige Inhalte, Verstöße gegen Nutzungsrechte oder Ähnliches.

LawFinder haftet auch nicht für die Vollständigkeit, Aktualität, Korrektheit oder sonstige Qualität der Inhalte und dargestellten Materialien, unabhängig davon, ob LawFinder diese selbst erstellt hat oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen hatte.

LawFinder wird im Falle der Behauptung von Ansprüchen durch Dritte (im Sinne von „notice and take down“) bis zur Klärung des Sachverhalts allenfalls rechtswidrige, insbesondere urheber- und marken- oder kennzeichenverletzende Inhalte offline stellen. LawFinder ist nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über diese Maßnahme zu informieren. Ein etwaiger Zahlungsanspruch von LawFinder bleibt auch bei Offline-Stellung des Inhaltes aufrecht. Stellt sich die Maßnahme als nicht notwendig heraus, wird LawFinder die Laufzeit um den Zeitraum der Offline-Stellung verlängern.

Im Falle der Inanspruchnahme von LawFinder durch Dritte stellt der Arbeitgeber in den genannten Fällen LawFinder zur Gänze schad- und klaglos.

LawFinder stellt Verlinkungen zu anderen Websites her. Diese Links werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und stellen seitens LawFinder kein Anerkenntnis hinsichtlich der darin enthaltenen Inhalte dar. LawFinder ist für den Inhalt der verlinkten Websites der Dritten nicht verantwortlich und garantiert nicht für die Richtigkeit des dort zur Verfügung gestellten Materials. Der Besuch dieser Websites erfolgt eigenverantwortlich.

LawFinder haftet nicht bei einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit der Websites, insbesondere wenn diese auf Ausfälle in Kommunikations- oder sonstigen Netzen oder bei Drittanbietern zurückzuführen ist.

LawFinder haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ersatz des entgangenen Gewinns durch LawFinder wird in jedem Fall ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Personenschäden.

  1. 10. Datenschutz, Datensicherheit

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, Datenschutzanfragen seitens betroffener Personen, die sie direkt oder über die andere Vertragspartei erreichen, umgehend zu bearbeiten und fristgerecht entsprechende Maßnahmen zu setzen. Die Maßnahmen sind der anderen Vertragspartei nach Abschluss schriftlich zu bestätigen.

  1. 11. Urheberrechte / Nutzungsumfang und geistiges Eigentum/ Von Nutzern übermittelte Inhalte

Jedenfalls für die Dauer der aufrechten Geschäftstätigkeit zwischen den Vertragsparteien räumt der Arbeitgeber LawFinder ein uneingeschränktes Werknutzungsrecht an sämtlichen vom Partner zur Verfügung gestellten Materialien ein. LawFinder ist sowohl berechtigt, diese Materialien im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit für sämtliche Distributions- und Partnerkanäle zur Bewerbung des Arbeitgebers und von LawFinder zu verwenden, aber auch, die Materialien zu bearbeiten. Nach Ende der Geschäftstätigkeit kann der Arbeitgeber das Werknutzungsrecht widerrufen, worauf LawFinder (sofern technisch möglich) den Inhalt entfernen wird.

Der Arbeitgeber garantiert, über sämtliche erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Materialien, die er zur Verfügung stellt, sowie insbesondere auch die Zustimmung etwaiger abgebildeter Personen für die Veröffentlichung zur verfügen. Im Falle der Inanspruchnahme stellt der Arbeitgeber LawFinder zur Gänze schad- und klaglos.

Das Werknutzungsrecht des Arbeitgebers für von LawFinder erstellten oder bearbeitete Inhalte endet mit Beendigung des entsprechenden Vertrages.

Sofern der Arbeitgeber sein Nutzungs- oder Verwertungsrecht verliert, ist er verpflichtet, LawFinder diesen Umstand unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Sämtliche Rechte aus geistigem Eigentum, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Urheber- oder Markenrechte sowie nicht geschützte Erfindungen oder Know-How, und daraus abgeleitete Verwertungsrechte verbleiben bei LawFinder.

Ein Download der Inhalte außerhalb der von LawFinder angebotenen Wege durch den Benutzer ist unzulässig. Das Copyright liegt bei:

LawFinder by
AngelStone Media GmbH
Wipplingerstraße 29/5
1010 Wien

  1. 12. Zustimmung zum Erhalt von Werbung

Der Arbeitgeber stimmt zu, dass er von LawFinder bezüglich sämtlicher Produkte und Dienstleistungen für Arbeitgeber von LawFinder per E-Mail oder durch sonstige Kommunikationsmittel kontaktiert wird.

Die Benutzer der Webseite können sich freiwillig zum Erhalt von allgemeinen oder auch personalisierten Newslettern anmelden. Die Personalisierung der Newsletter wird durch den Benutzer selbst ausgewählt, indem er unter den vorhandenen Kriterien (Stadt, Rechtsgebiet, Jobposition etc.) die für ihn passenden auswählt.

Der Arbeitgeber und jeder andere Benutzer sind berechtigt, diese Zustimmung jederzeit und ohne Begründung durch schriftliche Information, per E-Mail an office@lawfinder.at oder mittels Abmelde-Links im jeweiligen Newsletter zu widerrufen.

  1. 13. Schlussbestimmungen

Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird das für den Sitz von LawFinder sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wien, Vertragssprache ist Deutsch.

Für Rechtsstreitigkeiten mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Es kommt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes sowie des UN-Kaufrechtes, zur Anwendung.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so wird dadurch der übrige Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung am nächsten kommt. 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Änderungen in seinen Kontaktdaten umgehend an LawFinder bekannt zu geben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist LawFinder berechtigt, sämtliche Mitteilungen aus diesem Vertragsverhältnis an die zuletzt bekannt gegebenen Kontaktdaten zu richten.

Als Ansprechpartner für alle Fragen, Anregungen und Beschwerden sowie für alle auf den Vertrag bezogene Erklärungen steht Ihnen das Team von LawFinder unter office@lawfinder.at zur Verfügung.

In der Zwischenzeit wünschen wir Ihnen viel Erfolg bei der Suche Ihres nächsten Mitarbeiters bzw für Arbeitssuchende viel Erfolg bei der Suche Ihres neuen Traumjobs.