Beitrags Bild: Verfassungsgerichtshof weist Antrag gegen ORF-Beitrag als unzulässig zurück
Donnerstag, 04.07.2024

Verfassungsgerichtshof weist Antrag gegen ORF-Beitrag als unzulässig zurück

Der VfGH hat einen Antrag, demzufolge der ORF-Beitrag verfassungswidrig sei, als unzulässig zurückgewiesen. Insgesamt 331 Personen, von denen die Mehrheit kein Fernsehgerät besitzt, hatten sich mit einem sogenannten Individualantrag auf Gesetzesprüfung an den VfGH gewendet.

Individualanträge sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig; nur wenn diese erfüllt sind, kann der VfGH solche Anträge inhaltlich prüfen. Unter anderem darf es für die Antragsteller keinen anderen zumutbaren Rechtsweg geben, auf dem sie die von ihnen behauptete Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes geltend machen können. 

Gegen die „Haushaltsabgabe“ ist ein anderer Rechtsweg zumutbar 

Im vorliegenden Fall können die Antragsteller aber, wie der VfGH feststellt, bei einer Zahlungsaufforderung von der ORF-Beitrags Service GmbH einen Bescheid über die Festsetzung ihres ORF-Beitrags („Haushaltsabgabe“) verlangen, ohne dafür ein Strafverfahren provozieren zu müssen. Gegen einen solchen Bescheid ist dann eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) möglich, dessen Entscheidung wiederum beim VfGH mit der Begründung angefochten werden kann, dass der ORF-Beitrag verfassungswidrig sei. Im Übrigen ist auch das BVwG befugt, das ORF-Beitragsgesetz beim VfGH anzufechten. Der Individualantrag war daher zurückzuweisen.

Quelle: www.vfgh.gv.at | (G 17/2024) 

LawFinder Redaktion
LawFinder Redaktion
Von Juristen für Juristen
Im LawFinder Blog berichten wir über Karrierethemen, Recruiting Trends, Rechtsprechung, Gesetzgebung und Veranstaltungen. Weiters werden auch spannende Interviews und Fachbeiträge geboten. Tauche mit uns gemeinsam in die Juristenszene ein und erfahre welche Themen und Trends die Rechtsbranche wirklich bewegen.