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Freitag, 26.08.2022

Neue Tagungsperiode des Nationalrats beginnt am 13. September

Der Nationalrat startet am 13. September in seine neue Tagungsperiode. Erste Ausschusssitzungen sind bereits anberaumt, so treten der EU-Unterausschuss und der Rechnungshofausschuss unmittelbar nach Tagungsbeginn zusammen. Auch der Sozialausschuss, der Petitionsausschuss und der Familienausschuss haben Sitzungstermine im September vereinbart. Weitere Ausschussberatungen sind – nicht zuletzt aufgrund von Fristsetzungen – zu erwarten.

Die erste reguläre Nationalratssitzung in der neuen Tagung findet am 21. September statt. Dabei werden – sollte es davor keine Sondersitzung geben – auch Novellen zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sowie zum Kinderbetreuungsgeldgesetz zur Diskussion stehen. Die Koalitionsparteien plädieren dafür, auch Vertriebenen aus der Ukraine Kinderbetreuungsgeld zu gewähren sowie den Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte weiter zu erleichtern, und haben dazu noch im Juli Fristsetzungen beschlossen.

Schon vor Tagungsbeginn nimmt der ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss seine Beratungen wieder auf. Er wird am 6. und 7. September mit der Befragung von Auskunftspersonen fortfahren. Auch einige Veranstaltungen und internationale Termine – etwa der Besuch einer iranischen Parlamentarierdelegation und ein Besuch des französischen Senats – stehen im parlamentarischen Terminkalender. In Form von Klubklausuren bereiten sich einzelne Fraktionen auf die politische Herbstarbeit vor.

Sollte die Notwendigkeit bestehen, kann der Nationalrat auch außerhalb der Tagungsperiode jederzeit einberufen werden. Verpflichtend ist eine derartige Sondertagung, wenn es die Bundesregierung, ein Drittel der Abgeordneten oder der Bundesrat verlangen. Außerdem wurden mehrere Ausschüsse in der letzten Nationalratssitzung vor dem Sommer für permanent erklärt: Damit sind etwa der Wirtschaftsausschuss und der Gesundheitsausschuss in der Lage, rasch auf aktuelle Entwicklungen in Bezug auf die Gas-Krise bzw. die Corona-Pandemie zu reagieren, und können ohne besondere Beschlusserfordernisse zu Beratungen zusammentreten.

Quelle: www.parlament.gv.at