UniversitätsassistentIn- Dissertationsstelle
Chiffre REWI-12675
Beginn/Dauer:
- ehest möglich
- auf 4 Jahre
Organisationseinheit:
- Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre
Beschäftigungsausmaß:
- 20 Stunden/Woche - mit Vorlage der Dissertationsvereinbarung erfolgt eine Aufstockung des Beschäftigungsausmaßes auf 30 Stunden/Woche
Hauptaufgaben:
- Dissertation im Bereich österreichisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht
- Mitwirkung an der Forschungs- und Lehrtätigkeit des Institutes
- Selbständige Forschung
- Selbständige Lehre
- Aus- und Weiterbildung
- Administrative Aufgaben
Erforderliche Qualifikation:
- Abgeschlossenes Diplomstudium der Rechtswissenschaften
- Sehr gute Kenntnisse im österreichischen öffentlichen Recht mit überdurchschnittlichem Notenerfolg in den entsprechenden Fächern
- Ausgezeichnete Deutschkenntnisse
- Erwünscht: Präzision, systematisches Denken, Teamfähigkeit
- Bitte legen Sie der Bewerbung schriftliche Überlegungen zu Ihrem Dissertationsvorhaben bei (max. 5 Seiten)
Stellenprofil:
Die Beschreibung der mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben und Anforderungen finden Sie unter:
https://www.uibk.ac.at/universitaet/profile-wiss-personal/dissertationsstellen.html
Entlohnung:
Für diese Position ist ein kollektivvertragliches Mindestentgelt von brutto € 1.529 / Monat (14 mal)* bei einem Beschäftigungsausmaß von 20 Stunden pro Woche vorgesehen vorgesehen. Mit Vorlage der Dissertationsvereinbarung und einer Aufstockung des Beschäftigungsausmaßes auf 30 Stunden pro Woche erfolgt eine Erhöhung des Entgelts auf € 2.293 (14 mal). Das Entgelt erhöht sich bei Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung. Darüber hinaus bietet die Universität zahlreiche attraktive Zusatzleistungen (https://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/).
*Stand 2022
Bewerbung:
Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung bis 01.06.2022.
Die Universität Innsbruck legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Chancengleichheit und Diversität.
Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für wissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Der österreichischen Behindertengesetzgebung folgend werden qualifizierte Personen ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.