Referentin bzw. Referent für juristische Angelegenheiten im Bereich Datenwirtschaft (SDG) im Bundeskanzleramt
In der Abteilung VII/1 (Digitale Strategien und Innovationen) des Bundeskanzleramtes ist die Aufnahme einer Referentin bzw. eines Referenten für juristische Angelegenheiten im Bereich Datenwirtschaft mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden vorgesehen.
Es ist beabsichtigt, den Arbeitsplatz ehestmöglich unbefristet zu besetzen.
Die Digitalisierung und das E-Government in Österreich voranzutreiben, steht im Zentrum der Verantwortung der Sektion VII des Bundeskanzleramts. In diesem Zusammenhang verantwortet die Abteilung VII/1 u.a. die Koordinierungsaufgaben für die Digitalisierungsstrategie des Bundes, für die Datenstrategie des Bundes sowie für die KI-Strategie. Des Weiteren liegen diverse Agenden zur Servicierung der Sektion sowie das CDO-Office, und damit auch die Unterstützung des Bundes Chief Digital Officers (CDO), im Zuständigkeitsbereich der Abteilung.
Aufgaben & Tätigkeiten:
Vor dem Hintergrund dieser spannenden Themenstellungen umfasst das Aufgabengebiet des Arbeitsplatzes folgende Aufgabenbereiche:
Wahrnehmung der Aufgaben der zuständigen Behörde für Datenvermittlungsdienste und Datenaltruistische Organisationen einschließlich der Kommunikation mit den Antragsstellern gemäß der entsprechenden europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen;
Selbständige Beantwortung von Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Auslegung und Durchführung der europäischen Rechtsgrundlagen (insb. SDG, DGA, Data Act, AI Act);
Eigenverantwortliche Zusammenarbeit bei den juristischen Tätigkeiten mit den Stellen und Organisationseinheiten im Wirkungsbereich der (grenzüberschreitenden) Umsetzung des Once Only Prinzips, insbesondere die selbstständige Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit Single Digital Gateway (SDG);
Wahrnehmung der rechtlichen Aufgaben im Rahmen der zentralen Informationsstelle für die Weiterverwendung von geschützten Daten, einschließlich der Entgegennahme von Anfragen und Anträgen und der Kommunikation mit den öffentlichen und zuständigen Stellen;
Aufbereitung von spezifischen Informationen und Entscheidungsgrundlagen im rechtlichen Wirkungsbereich für die Abteilungsleitung, insbesondere im Zusammenhang mit den europäischen Rechtsgrundlagen DGA, DA, AI Act und SDG.
WIR BIETEN
Die Gelegenheit, Ihre Fähigkeiten und Ihr Know-How unter Beweis zu stellen;
Geregelte Arbeitszeiten und zahlreiche Benefits des öffentlichen Dienstes;
Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an der Verwaltungsakademie des Bundes,
Zahlreiche Sozialleistungen (gesundheitsfördernde Maßnahmen; Förderung von Sportaktivitäten; Vergünstigungen).
Erfordernisse:
1. Erfüllung der allgemeinen Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 des VBG 1948, BGBl. Nr. 86 idgF;
2. Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften oder des Wirtschaftsrechts (Diplom- oder Masterstudium);
3. Berufserfahrung im Bereich Datenschutz- und idealerweise IT-Recht;
4. Ausgezeichnete juristische Kenntnisse auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrens-, Datenschutz-, E-Government (insb. im Bereich Open Data, Public Sector Information und verwandten Rechtsgebieten) sowie des IT-Rechts und praktische Erfahrung in der Beantwortung einschlägiger Rechtsfragen;
5. Kenntnisse des SDG Once Only Prinzips inklusive SDG-VO;
6. Kenntnisse im Unternehmensserviceportalgesetz und im E-Governmentgesetz;
7. Zivilrechtliche Kenntnisse, insb. im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts von Vorteil;
8. Kenntnisse über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Datenwirtschaft und Datenverarbeitung des Bundes von Vorteil;
9. Sehr gute EDV-Kenntnisse, ELAK-Kenntnisse von Vorteil;
10. Professionelle Herangehensweise an koordinierende, administrative und organisatorische Tätigkeiten;
11. Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich darzustellen;
12. Fähigkeit, sich in Wort und Schrift auf höchstem Niveau auszudrücken;
13. Eigenverantwortliches und selbständiges Arbeiten, ausgeprägte Arbeits-, Lern- und Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit sowie Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten.
Neben der Voraussetzung der Z. 1. sind die Erfordernisse der Z. 2. bis 6. und 10. bis 12 zu erfüllen.
Bewerbung & Kontakt:
Der Arbeitsplatz weist die Wertigkeit A1/3 bzw. v1/3 mit Ermächtigung zur selbständigen Behandlung bestimmter Angelegenheiten gemäß § 10 Abs. 4 des Bundesministeriengesetzes, ansonsten A1/2 bzw. v1/2 auf.
Der Monatsbezug / das Monatsentgelt (jeweils erste Gehalts-/Entlohnungsstufe) beträgt mindestens € 3.551,50 brutto (A1/2) / € 3.590,30 brutto (v1/2 in der Einstiegsstufe).
Er/es erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes und der Bewertung verbundene Entlohnungsbestandteile.
Schriftliche Bewerbungen haben bis spätestens 30. Dezember 2024 ausschließlich über die Online-Applikation der Jobbörse der Republik zu erfolgen. Der Bewerbung sind ein aussagekräftiges Motivationsschreiben, Lebenslauf, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Nachweis des unbeschränkten Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt sowie sonstige für die Bewerbung relevante Nachweise anzuschließen.
Unterabschnitt C des Ausschreibungsgesetzes (Aufnahmeverfahren mit Aufnahmegespräch) findet Anwendung. Allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten können nicht ersetzt werden.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Abteilung I/2 im Bundeskanzleramt unter 01/53115-202848 gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Grunddaten:
Wertigkeit/Einstufung:A1/3 bzw v1/3
Dienststelle:Bundeskanzleramt
Dienstort:Wien
Vertragsart:Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:30.12.2024
Monatsentgelt/bezug mindestens:A1/2 € 3.551,50 brutto bzw. v1/2 € 3.590,30 brutto (Einstiegsstufe)
Referenzcode:BKA-24-0310