
KAPITALMARKTRECHT
Beschreibung
Der Treffpunkt für Kapitalmarktrechts-Spezialisten aus Unternehmen, Banken und Beratung
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Kapitalmarktrecht ist von drei großen Entwicklungen geprägt: Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Liberalisierung.
Die Europäische Union und zahlreiche internationale Organisationen und viele Marktteilnehmer haben die Wirkungsmacht des Kapitalmarkts für ein nachhaltigeres Wirtschaften entdeckt. Kapitalströme sollen zu ressourcenschonenden, ökologisch verträglichen und sozial adäquaten Investitionen gelenkt werden. Das Kapitalmarktrecht leistet durch Information und Verhaltenssteuerung der Kapital- und Finanzmarktteilnehmer einen Beitrag. Banken, institutionelle Anleger und Vermögensverwalter werden zur Offenlegung und zu bestimmtem Verhalten gelenkt. Die Emittenten haben Offenlegungspflichten, um ihr Wirtschaften beurteilen zu können. Das Kapitalmarktrecht wird einen wesentlichen Beitrag leisten. Die Regelungen sollen nicht zu verwirrend und dicht, sondern klar und leicht nachvollziehbar sein, um nicht als „Green Washing“ sanktioniert zu werden. Die Digitalisierung greift im Kapitalmarkt voll: Kapitalmarktanlagen sind als nicht angreifbare Vertrauensgüter prädestiniert für Digitalisierung. Das elektronische Wertpapier, die Übertragung über Blockchain (DLT) hat in diesen Bereichen Eingang gefunden. Nun werden auf europäischer Ebene erstmals Regelungen geschaffen (MiCAR, Pilot-Regime), die für diesen Bereich eine neue rechtssichere Grundlage für vielen neue Geschäftsmodelle bieten.
Liberalisierung und Deregulierung finden mit dem eben am 7. Dezember 2022 veröffentlichten Entwurf eines „Listing Acts“ breites Gewicht auf europäischer Ebene. Prospektregelungen, Marktmanipulationsbestimmungen wurden zu detailliert und kompliziert. Genau dies soll nun für junge kapitalmarktinteressierte und kapitalmarktaffine Unternehmen erleichtert werden, um ihnen den Gang und das Bleiben am Kapitalmarkt überhaupt zu ermöglichen. Einen wesentlichen Beitrag leistet auch der Richtlinienentwurf über die Zulässigkeit von Mehrstimmaktien für junge Unternehmen am Wachstumsmarkt. Das Kapitalmarktrecht verlangt daher zur Steigerung seiner Attraktivität Gestaltungsfreiheit und Liberalität sowohl auf Ebene des Marktes als auch auf Ebene des Gesellschaftsrechts. In diesem Dreischritt beginnt eine neue Ära des Kapitalmarktrechts. Emittenten, sonstige kapitalmarktnahe Unternehmen und Kapitalgeber ebenso wie sonstige Marktteilnehmer haben nun völlig neue Chancen, diese neuen Regelungsspielräume zu nutzen, um interessante Geschäftsmodelle zum Nutzen einer nachhaltigen Wirtschaft zu erproben.
Fachliche Leitung
Susanne Kalss
WU Wien