Beitrags Bild: Zuletzt habe ich von meiner Sorge einer nahenden Insolvenzwelle in der Start-Up-Branche berichtet …
Freitag, 25.11.2022

Zuletzt habe ich von meiner Sorge einer nahenden Insolvenzwelle in der Start-Up-Branche berichtet …

Die Themen Start-up, Krypto und Kapitalmarkt rücken wieder stärker ins öffentliche Scheinwerferlicht. Brand aktuell, komplex und heiß diskutiert. Im Rahmen von regelmäßigen Gastbeiträgen sorgt der Wiener Rechtsanwalt Dr. Georges Leser für kritische Denkanstöße und rechtlichen Durchblick in der Krypto- und Finanzwelt.


Elizabeth Holmes wurde nunmehr in den USA im Rahmen des Theranos-Skandals wegen Investorenbetrug zu einer elfjährigen Haftstrafe verurteilt.

Zuvor wurde sie im Silicon Valley hochgejubelt und mit Investorengeldern beinahe „überschüttet“. Ursache für den Kapitalverlust der Anleger war, dass das Produkt nicht in jener Form funktionierte, wie dies seitens der Unternehmerin angepriesen wurde.

In den letzten zehn Jahren habe ich eine Vielzahl von Start-Ups gesehen, bei denen für Finanzierungsrunden absolut grenzwertige Unternehmensbewertungen und -prognosen herangezogen wurden. Die inoffiziellen Bewertungsansätze von manchen Crowdinvesting-Plattformen sind ebenfalls grenzwertig.

Ich habe Start-Up-Unternehmen gesehen, bei denen die Investorengelder durch Verschleudern der Gründer vernichtet wurden. Gehälter für Gründer in Höhe von Top-Manager-Gehältern haben bei Start-ups nichts zu suchen. Ebenso wenig Business-Flüge innerhalb Europas im Geschäftsführer-Vertrag. Daran geübte Kritik wurde oftmals als ein Unverständnis für „Start-Ups“ und mangelndes Unternehmertum abwertend kritisiert. Das „Verschleudern“ von Investorengeldern wurde durch die “Burn Rate“ gerechtfertigt.

Die Förderung von Unternehmensgründungen und einer vernünftigen „Fehlerkultur“ ist wichtig. Der Maßstab für Organhaftungen im GmbHG entspricht in vielen Fällen nicht der Realität des (insbesondere internationalen) Wirtschaftslebens, an welchem die jeweiligen Unternehmen teilnehmen und auch teilnehmen sollen.

Gleichzeitig darf das aber auch kein „Freibrief“ für Investorenbetrug sein. Auch heute werden noch Immobilienprojekte mit „9,5% unschlagbaren Zinsen“ beworben. Das erinnert mich ein wenig an „Grundbuch statt Sparbuch“ und jeder weiß, wie das geendet hat.

Avatar
Dr. Georges Leser
Gastautor
Der Wiener Rechtsanwalt und Kapitalmarktexperte beleuchtet im Rahmen seiner Gastbeiträge aktuelle Themen im Bereich Start-up, Krypto und des Kapitalmarktrechtes.