„Wer erbt wirklich? Was Ehepartner in Österreich wissen müssen!“
Was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt?
Wer erbt wie viel? Das österreichische Erbrecht regelt genau, welche Ansprüche Ehegatten haben – doch viele wissen nicht, was ihnen tatsächlich zusteht. In diesem Beitrag erfährst du, welche Rechte du als überlebender Ehepartner hast, welche Rolle Kinder oder andere Verwandte spielen und was geschieht, wenn kein Testament vorhanden ist.
Wie viel erbt der Ehepartner?
Der Anteil, den der überlebende Ehepartner erhält, hängt davon ab, ob weitere gesetzliche Erben existieren. Falls kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge:
Gibt es Kinder des Verstorbenen, erhält der Ehepartner ein Drittel des Nachlasses, während die Kinder sich den Rest zu gleichen Teilen teilen.
Sind keine Kinder vorhanden, aber Eltern oder Geschwister des Verstorbenen, steht dem Ehepartner zwei Drittel des Erbes zu. Das verbleibende Drittel wird unter den Eltern oder – falls diese bereits verstorben sind – unter den Geschwistern aufgeteilt.
Fehlen weitere gesetzliche Erben, erbt der Ehepartner den gesamten Nachlass.
Vorausvermächtnis: Mehr als nur ein Erbanteil
Zusätzlich zum gesetzlichen Erbteil hat der überlebende Ehepartner Anspruch auf das sogenannte Vorausvermächtnis.
Dieses sichert ihm die weitere Nutzung der gemeinsamen Wohnung und des Haushalts – unabhängig vom Erbanteil.
Das Wohnrecht gilt entweder zeitlich befristet oder dauerhaft, je nachdem, ob weitere Erben Ansprüche erheben.
Selbst wenn die Immobilie nicht auf den Namen des Ehepartners eingetragen ist, darf er weiterhin darin wohnen.
💡 Achtung: Ein Testament kann das Vorausvermächtnis unter Umständen einschränken.
Pflichtteil: Schutz vor vollständiger Enterbung
Auch wenn ein Testament existiert, kann ein Ehepartner nicht vollständig enterbt werden. Er hat immer Anspruch auf den Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt.
📌 Beispiel: Wäre der gesetzliche Erbanteil ein Drittel, beläuft sich der Pflichtteil auf ein Sechstel des Nachlasses – selbst wenn der Verstorbene etwas anderes verfügt hat.
Erbrecht bei Scheidung oder Trennung
Eine bestehende Ehe ist ausschlaggebend für das Erbrecht. Doch wie sieht es aus, wenn die Ehepartner bereits getrennt waren oder die Scheidung bevorstand?
Während einer Trennung bleibt der Ehepartner erbberechtigt, solange die Scheidung nicht rechtskräftig ist.
Nach der Scheidung erlischt das gesetzliche Erbrecht des Ex-Partners vollständig.
💡 Wichtig: Falls im Testament eine Erbeinsetzung für den Ex-Partner vorgesehen ist, bleibt diese auch nach der Scheidung gültig – es sei denn, das Testament wird entsprechend geändert.
Fazit: Rechtzeitig vorsorgen lohnt sich
Das Erbrecht für Ehepartner kann komplex sein, insbesondere wenn Kinder, Geschwister oder ein Testament involviert sind. Wer sicherstellen möchte, dass der Partner ausreichend abgesichert ist, sollte frühzeitig über ein Testament oder eine Schenkung zu Lebzeiten nachdenken.
Falls du Fragen hast oder deine persönliche Situation rechtlich absichern möchtest, lass dich professionell beraten – es zahlt sich aus!