Hintergrund zu diesem auf den ersten Blick skurril erscheinenden Fall ist das Begehren einer Tierschutzorganisation. Diese begehrte die Gefangenschaft des New Yorker Zoo-Elefanten „Happy“ auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Das Gericht wies das Begehren der Tierschutzorganisation jedoch zurück und bestätigte damit ein früheres Urteil. Tiere sind demnach keine Personen nach US-Recht und haben demnach nicht die gleichen Freiheitsrechte wie Menschen. Im Mittelpunkt des Gerichtsstreits stand die Frage, ob der Rechtsgrundsatz des „Habeas Corpus“, der vor illegaler Inhaftierung schützt, auf emotional komplexe und intelligente Tiere ausgedehnt werden sollte.
„Elefanten sind zwar kognitiv komplexe Wesen, aber keine Personen im rechtlichen Sinne, urteilte ein US-Gericht“
Wie sind Tiere nach österreichischem Recht einzuordnen?
Seit Juli 1988 gelten Tiere in Österreich nicht mehr als Sachen. Die hierfür relevante Bestimmung befindet sich in § 285a ABGB.
Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen.
§ 285a ABGB
Die oben genannte Bestimmung lässt aber auch folgende Schlussfolgerung zu, dass bei möglicherweise durch das Tierschutzgesetz nicht geregelten Sachverhalten doch wieder sachenrechtliche Vorschriften auf Tiere anzuwenden sind.