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Dienstag, 13.02.2024

Welche Regeln gelten beim Skifahren?

Unfallgefahr auf der Piste und die 10 FIS-Regeln

Die FIS-Regeln dienen als Richtlinien für angemessenes Verhalten von umsichtigen und verantwortlichen Ski- und Snowboardfahrern, mit dem Ziel, Unfälle im organisierten Skibereich zu verhindern. Diese Regeln sind für alle Wintersportler verbindlich, und es wird von jedem erwartet, dass er sie kennt und befolgt. Verursacht jemand einen Unfall durch Nichteinhaltung dieser Regeln, kann er sowohl zivil- als auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

  • Rücksicht auf die anderen.
    Jeder Skifahrer muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

  • Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
    Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.

  • Überholen.
    Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

  • Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren.
    Jeder Skifahrer, der in eine Abfahrt einfährt, nach einem Halt wieder anfährt oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

  • Anhalten.
    Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

  • Aufstieg und Abfahrt.
    Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrtsstrecke benutzen.

  • Beachten der Zeichen.
    Jeder Skifahrer muss die Markierungen und die Signale beachten.

  • Verhalten bei Unfällen.
    Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.

  • Ausweispflicht.
    Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Geltungsbereich der FIS Regeln

In Österreich stellen die FIS-Regeln weder Gewohnheitsrecht noch festgesetzte Gesetze dar, sondern dienen der Spezifizierung und Zusammenfassung der von Skifahrern zu beachtenden Sorgfaltspflichten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erkennt diese Sportregeln nicht als rechtliche Normen an, sieht sie jedoch als eine wichtige Zusammenstellung der beim Skifahren geltenden Sorgfaltspflichten, die von den Skifahrern einzuhalten sind. Diese Auffassung führt dazu, dass der in anderen Lebensbereichen übliche Vertrauensgrundsatz auch auf Skigebiete Anwendung findet. Skifahrer sollten darauf vertrauen können, dass sich andere Nutzer der Skipiste an bestimmte Regeln halten und bei Nichtbeachtung dieser Regeln rechtliche Schritte eingeleitet werden können. Dadurch wird ein bestimmtes Maß an rechtlicher Sicherheit geschaffen.

Entstehungsgeschichte

Die FIS Regeln sind 10 Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes FIS (Fédération Internationale de Ski), welche im Mai 1967 auf einem Kongress in Beirut beschlossen wurden. Die Regeln bauen auf den den sogenannte „Eigenregeln des Skilaufens“, welche vom deutschen Juristen Rudolf Nirk auf Grundlage des allgemeinen Verhaltensgrundsatz, andere nicht schuldhaft zu schädigen oder zu gefährden, sowie aus bereits erfolgten Gerichtsentscheidungen, auf. In Österreich wurde 1970 vom Vorläufer des heutigen Kuratoriums für Alpine Sicherheit der Entwurf für eine Pistenordnung (POE) veröffentlicht, der als Grundlage für Landesgesetze dienen sollte und in Bezug auf das Verhalten der Skifahrer inhaltsgleiche Bestimmungen enthielt wie die FIS-Regeln und nur für Skipisten formuliert war. Derartige Gesetze wurden allerdings nie beschlossen.

Im Jahr 1990 wurden die FIS Regeln in Bezug auf „Vorfahrt“ ergänzt, dass man sowohl beim Einfahren, Anfahren und beim hangaufwärts Fahren, also unabhängig von der Bewegungsrichtung, sich vergewissern muss, keine anderen zu gefährden. 2002 wurden sowohl Snowboarder in den Text aufgenommen als auch die Passage „hangaufwärts schwingen oder fahren“ in Regel 5 eingefügt, um den neuen Möglichkeiten des Carving Rechnung zu tragen. Regel 6 & 7, nur am Pistenrand anzuhalten, unübersichtliche Stellen für einen Stopp zu meiden, sowie beim Auf- oder Abstieg den Pistenrand zu nutzen, sind besonders relevante Regeln, welche auch für Pistenskitourengeher Gültigkeit haben.

Quelle: www.alpinesicherheit.at