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Mittwoch, 09. November 2022

VfGH entscheidet über Anfechtungen der Bundes­präsidenten­wahl

Am 9. Oktober 2022 fand die Wahl des Bundespräsidenten statt. Gegen diese Wahl wurden Ende Oktober 2022 mehrere Anfechtungen eingebracht. Bei den Anfechtungswerbern handelt es sich – anders als 2016 – nur um Personen, die keinen Wahlvorschlag eingebracht haben oder deren Wahlvorschlag aus formalen Gründen zurückgewiesen wurde. Die Anfechtungswerber machen geltend, dass ihre Kandidatur rechtswidrigerweise nicht zugelassen worden sei. 

Nach dem Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 hat der VfGH über jede Anfechtung der Bundespräsidentenwahl längstens innerhalb von vier Wochen zu entscheiden. 

Quelle: www.vfgh.gv.at | (W I 6/2022, W I 9/2022, W I 10/2022, W I 11/2022)