Die Themen Start-up, Krypto und Kapitalmarkt rücken wieder stärker ins öffentliche Scheinwerferlicht. Brand aktuell, komplex und heiß diskutiert. Im Rahmen von regelmäßigen Gastbeiträgen sorgt der Wiener Rechtsanwalt Dr. Georges Leser für kritische Denkanstöße und rechtlichen Durchblick in der Krypto- und Finanzwelt.
Vor Weihnachten habe ich in mehreren Postings über eine mögliche Insolvenzwelle und über Compliance-Probleme bei Start-Up-Unternehmen geschrieben.
Ein Bloomberg-Artikel beschäftigte sich zuletzt mit der auch von mir bereits seit Jahren diskutierten Frage der Unternehmensbewertung bei Start-Up-Unternehmen.
Laut einer internen Bloomberg-Analyse wurde bei 70% der privaten Unternehmensbeteiligungen die Unternehmensbewertung letztes Jahr im Schnitt um 35% gesenkt, bei manchen sogar um 85%.
Eine Korrektur um 35% im Vergleich zu einer Kurskorrektur des NASDAQ um 37% im Jahr 2022 ist vergleichsweise als moderat zu bezeichnen. Bei einer Korrektur um 85% ist hingegen zumeist die ursprüngliche Bewertungsmethodik zu hinterfragen.
Eine derart drastische Überbewertung kann einerseits in der Bewertungsmethodik (Stichwort: Multiples), sie kann aber auch im „Verkaufen“ zu optimistischer Unternehmensdaten bzw eines zu optimistischen Business Plans liegen.
Inwieweit eine derartige Überbewertung mit Rechtsfolgen verbunden ist, hängt (1) von den offengelegten Dokumenten, (2) den zugrundeliegenden Verträgen und (3) der Investorenstruktur ab.
Für seriöse Investoren und Unternehmen ist es eine Selbstverständlichkeit , dass Investorengespräche (1) auf Basis von Fakten (zB Unternehmenskennzahlen) geführt werden. Sie können daher den jeweiligen Bewertungsansatz auch erklären.
Ich hoffe daher, dass unseriöse Bewertungsmethoden wie „Wir haben uns im Gesellschafterkreis darauf geeinigt“ bald der Geschichte angehören…