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Dienstag, 05.09.2023

UBS / CREDIT SUISSE

Am 19.03.2023 wurde die Credit Suisse bekanntlich für einen Kaufpreis von CHF 3 Milliarden von der UBS übernommen. Dies entsprach einem Gegenwert von CHF 0,75 pro Aktie. Der Buchwert laut Jahresabschluss 2022 (also damals drei Monate alt!) lag bei CHF 11,45-. Zahlreiche Credit Suisse Aktionäre wurden durch diesen „Deal“ de facto enteignet.

Die UBS verbuchte in Zusammenhang mit der CS-Übernahme im Q2/2023 einen Gewinn von USD 29 Milliarden. Im Gegenzug hatte die CS in diesem Zeitraum einen Verlust iHv CHF 8,9 Milliarden.

Wenngleich der Gewinn der UBS auf einen Sondereffekt in der Bilanz („Badwill“) zurückzuführen ist, sind die Erläuterungen mE wenig überzeugend. Während die CS-Aktionäre sohin eine „Abfindung“ von CHF 0,75 pro Aktie erhielten, verbucht die UBS aus dieser Transaktion de facto einen Gewinn iHv ungefähr CHF 7,25 pro Aktie.

Ein grandioser Schachzug aus Sicht der UBS. Aus Sicht der Schweizer Bankenaufsicht wohl einfach nur peinlich. Über das Wochenende haben sie die Credit Suisse de facto aus Angst ohne nähere Prüfung ihrem Hauptkonkurrenten geschenkt. Dies zu Lasten der enteigneten Aktionäre.

Wofür bedarf es eigentlich einer Bankenaufsicht, wenn diese die Banken nicht beaufsichtigt? Die Probleme bei der CS waren lange bekannt. Angesichts der Stärke der Schweizer Bankenlobby werden frühere Aktionäre wohl wenig Chancen haben, in der Schweiz ihre Rechte durchzusetzen. Ob Ansprüche in anderen Ländern geltend gemacht werden können, ist ebenfalls fraglich.

Es gibt aber aus meiner Sicht (leider!) ein ganz klares „Learning“ aus dieser Transaktion der Schweizer Aufsichtsbehörden:

Keine Schweizer Aktien mehr ins Portfolio, bis diese Causa hinreichend aufgeklärt ist.

Am Schweizer Kapitalmarkt sind Aktien fantastischer Unternehmen (Nestle, Roche, Novartis, etc) gelistet. Wenn ich als Aktionär aber de facto wie in einer „Bananenrepublik“ völlig ungeprüft über das Wochenende enteignet werden kann, ist jegliche Aktie dieses Landes für mich uninteressant.

Dr. Georges Leser
Dr. Georges Leser
Gastautor
Der Wiener Rechtsanwalt und Kapitalmarktexperte beleuchtet im Rahmen seiner Gastbeiträge aktuelle Themen im Bereich Start-up, Krypto und des Kapitalmarktrechtes.