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Mittwoch, 27.11.2024

Stalking: Ab wann wird Nähe zur Bedrohung und wie kann man sich schützen?

Die Themen Familienrecht, Erbrecht und aktuelle rechtliche Fragestellungen stehen mehr denn je im Fokus des gesellschaftlichen Diskurses. Brandaktuell, vielschichtig und oft emotional aufgeladen. Mit regelmäßigen Gastbeiträgen beleuchtet die Juristin Eva-Maria Meidl praxisnah die rechtlichen Herausforderungen und bietet Orientierung in komplexen familiären und erbrechtlichen Angelegenheiten.


Stalking ist ein ernstzunehmendes Problem, das Betroffene in ihrem Alltag stark beeinträchtigen kann. Dabei handelt es sich um Verhaltensweisen, die in ihrer Intensität und Wiederholung als bedrohlich empfunden werden. Doch wann wird ein solches Verhalten rechtlich relevant? Welche Maßnahmen stehen Betroffenen zur Verfügung, um sich zu schützen?

Was genau ist Stalking?

Im österreichischen Strafrecht wird Stalking als "beharrliche Verfolgung" (§ 107a StGB) definiert. Damit sind Handlungen gemeint, die systematisch und wiederholt ausgeführt werden und darauf abzielen, die betroffene Person einzuschüchtern oder in ihrer Lebensgestaltung zu beeinträchtigen. Dazu zählen unter anderem:

  • Unerwünschte Kontaktaufnahmen: Wiederholte Anrufe, Nachrichten oder E-Mails, die trotz klarer Ablehnung nicht aufhören.

  • Auflauern oder Verfolgen: Häufiges Erscheinen vor der Wohnung, dem Arbeitsplatz oder an anderen Orten, die die betroffene Person regelmäßig aufsucht.

  • Ungebetene Geschenke: Das Versenden von Blumen, Paketen oder anderen Aufmerksamkeiten, die keine Zustimmung finden.

  • Überwachung und Verbreitung von Informationen: Das Veröffentlichen von persönlichen Bildern oder Details ohne Einwilligung.

Wann wird Stalking strafbar?

Entscheidend für die Strafbarkeit ist das Element der Beharrlichkeit. Das bedeutet, dass die betreffende Person trotz offensichtlicher Ablehnung weiterhin Kontakt sucht oder bestimmte Handlungen wiederholt ausführt. Zudem muss das Verhalten geeignet sein, die Lebensführung der betroffenen Person unzumutbar zu beeinträchtigen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die betroffene Person aus Angst öffentliche Orte meidet, ihre Routine ändert oder psychisch unter den Nachstellungen leidet.

Es liegt jedoch im Ermessen der Justiz, ob ein bestimmter Vorfall als strafbar eingestuft wird. Jeder Fall wird individuell geprüft, wobei die vorliegenden Beweise und die Schwere der Beeinträchtigung eine entscheidende Rolle spielen.

Rechtliche Möglichkeiten und Schutzmaßnahmen

Betroffene haben verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung, um sich vor Stalking zu schützen:

  1. Einstweilige Verfügung: Das Zivilgericht kann auf Antrag eine Verfügung erlassen, die der stalkenden Person verbietet, die Nähe der betroffenen Person zu suchen oder Kontakt aufzunehmen. Verstöße gegen diese Verfügung können strafrechtliche Konsequenzen haben.

  2. Anzeige bei der Polizei: Beharrliche Verfolgung ist eine Straftat, die zur Anzeige gebracht werden kann. Wichtig ist, Beweise wie Nachrichten, Fotos oder Zeugenaussagen zu sichern, um den Fall zu untermauern.

  3. Beratung und Unterstützung: Zahlreiche Organisationen bieten Unterstützung für Betroffene an, darunter juristische Beratung, psychologische Betreuung und Hilfe bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen.

Fazit

Stalking ist kein harmloses Verhalten, sondern ein ernstzunehmendes Problem, das erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität der Betroffenen haben kann. Es ist wichtig, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um sich vor weiteren Nachstellungen zu schützen. Mit rechtlichen Schritten, einer klaren Dokumentation des Verhaltens und der Unterstützung durch Fachstellen können Betroffene aktiv gegen Stalking vorgehen und ihre Sicherheit zurückgewinnen.

Eva-Maria Meidl
Eva-Maria Meidl
Eva-Maria Meidl ist Juristin & Mediatorin, Influencerin, Podcasterin, Autorin und Mutter mit Herz und Verstand. Im Rahmen von Gastbeiträgen berichtet Sie regelmäßig rund um das Thema Familienrecht, Kinderrechte und aktuelle rechtliche Themen.