Papamonat und Familienzeitbonus: Was frischgebackene Väter wissen müssen
Der Papamonat ist eine gesetzlich verankerte Dienstfreistellung für erwerbstätige Väter in Österreich, die es ihnen ermöglicht, unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen, um sich intensiv der Familie zu widmen. Seit dem 1. September 2019 besteht ein Rechtsanspruch auf den Papamonat, geregelt im Väter-Karenzgesetz und Landarbeitsgesetz, sodass keine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich ist.
Voraussetzungen für den Papamonat:
Vorankündigung: Der Arbeitgeber muss spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin über den geplanten Papamonat informiert werden. Bei Frühgeburten entfällt diese Verpflichtung.
Fristgerechte Meldung: Der Arbeitgeber ist unverzüglich nach der Geburt zu informieren, und der genaue Antrittszeitpunkt des Papamonats muss spätestens eine Woche nach der Geburt mitgeteilt werden.
Gemeinsamer Haushalt: Der Vater muss mit dem Kind im selben Haushalt leben.
Dauer und finanzielle Aspekte:
Der Papamonat dauert einen Monat und kann flexibel gestaltet werden, muss jedoch spätestens mit dem Ende des Beschäftigungsverbots der Mutter abgeschlossen sein. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber. Allerdings können Väter den Familienzeitbonus beantragen, der für Geburten ab dem 1. Januar 2024 einen Tagsatz von 52,46 Euro vorsieht. Die Bezugsdauer kann zwischen 28 und 31 Tagen gewählt werden, wobei der gesamte Bezug innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt liegen muss. Der Antrag ist bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen.
Kündigungs- und Entlassungsschutz:
Ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz beginnt mit der Vorankündigung des Papamonats, frühestens jedoch vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin, und endet vier Wochen nach Beendigung der Freistellung.
Unterschiede zu anderen Leistungen:
Familienzeitbonus: Dieser stellt die finanzielle Unterstützung während des Papamonats dar und muss bei der Krankenkasse beantragt werden, während der Papamonat selbst nur dem Arbeitgeber gemeldet wird.
Väterkarenz: Im Gegensatz zum Papamonat, der unmittelbar nach der Geburt genommen wird, kann die Väterkarenz bis zum zweiten Geburtstag des Kindes dauern. Während der Väterkarenz besteht Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, während im Papamonat der Familienzeitbonus bezogen werden kann.
Der Papamonat bietet Vätern die wertvolle Möglichkeit, in den ersten Lebenswochen ihres Kindes präsent zu sein und die Bindung zur Familie zu stärken, ohne auf rechtlichen Schutz verzichten zu müssen.