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Dienstag, 16.07.2024

Interview mit Rechtsanwalt Dr. Alexander Prenner

Heute dürfen wir Rechtsanwalt, Kanzleigründer und Strafrechtsexperten Dr. Alexander Prenner zum Interview begrüßen.

Es geht um das Berufsziel Rechtsanwalt über die Konzipientenzeit bis hin zur Motivation zur Gründung einer eigenen Kanzlei bzw. eine partnerschaftliche Kanzleigründung mit Noah McElheney und Dominik Wild, welche bereits langjährige Wegbegleiter bzw. "Konzi-Kollegen" sind. Auch die Spezialisierung und aktuelle Trends im Strafrecht werden thematisiert.

Im Rahmen unserer Interviewreihe „KarriereInsights“ bitten wir Persönlichkeiten der Juristenszene – von Berufseinsteigern bis Branchengrößen – um Einblicke in den eigenen Werdegang und den einen oder anderen Karrieretipp.


Wollten Sie schon immer Rechtsanwalt werden oder hatten Sie auch andere Berufsziele?

Ich habe schon meine berufspraktischen Tage im Alter von dreizehn Jahren am Bezirksgericht Fünfhaus absolviert. Bereits damals hatte das Verhandeln vor Gericht sowie das Strafrecht eine besondere Anziehungskraft.

Nach Absolvierung der Matura begann ich zunächst ein Wirtschaftsstudium an der Hochschule St. Gallen.

Relativ schnell wurde mir jedoch klar, dass es mein eigentlicher Wunsch und Berufung ist, Rechtsanwalt zu werden.

Sie haben unterschiedliche Kanzleien als Rechtsanwaltsanwärter kennengelernt. Was waren Ihre Beweggründe bzw. Ihre Motivation zur Gründung Ihrer eigenen Kanzlei?

Ich hatte eine großartige Ausbildungszeit in der Kanzlei von Lukas Kollmann und Philipp Wolm. Meine Motivation war es, im Bereich des Strafrechts ebenfalls zu einem der „großen“ Namen zu werden. Größere Kanzleistrukturen sind im Bereich des Strafrechts aus meiner Sicht eher problematisch, da (Interessens-)Kollisionen der Übernahme mehrerer Mandate im selben Ermittlungsverfahren idR entgegenstehen.

Die Möglichkeit ein eigenes Unternehmen von Beginn an aufzubauen und zu formen, ist nach wie vor ein großer Motivator hinter meiner Arbeit.

Wie haben Sie Ihre Kanzleipartner gefunden? Welche Vor- und Nachteile bringt eine partnerschaftliche Kanzleigründung mit sich?

Mit meinen beiden Kanzleipartnern, Noah McElheney und Dominik Wild, arbeite ich schon viele Jahre zusammen. Zunächst als „Konzi-Kollegen“ und nunmehr als Kanzleipartner. Insbesondere die Konzipientenzeit schweißt zusammen; man lernt sich kennen und weiß, wie der jeweils andere ua mit Drucksituationen umgeht.

Trotz unserer Spezialisierung auf Strafrecht bringt unsere Partnerschaft den Vorteil, dass wir uns auf unsere jeweiligen Spezialgebiete und Stärken konzentrieren können – in meinem Fall sind das etwa Wirtschafts- und Korruptionsstrafverfahren sowie komplexe strafrechtliche Sachverhalte.

Außerdem sind wir Sparring-Partner – intern erproben und diskutieren wir Verteidigungsstrategien und (straf-)rechtliche Problemstellungen. Dies hilft oftmals den Blick fürs große Ganze nicht zu verlieren.

In einer Partnerschaft benötigt es natürlich eine gute Gesprächsbasis und Kompromissbereitschaft – der Input und die Abstimmung zwischen uns Dreien hilft uns dabei bestmögliche Entscheidungen zu treffen.

Ihre Kanzlei ist auf das Strafrecht spezialisiert. Wie haben Sie Ihr „Steckenpferd“ gefunden?

Strafrecht hat schon immer einen besonderen Reiz für mich gehabt. Nicht selten geht es für unsere Mandanten um ihre Freiheit sowie ihre soziale bzw. wirtschaftliche Existenz. Die enorme Verantwortung und auch der damit einhergehende Druck eines Strafverteidigers ist dabei ein großer Antrieb.

Kein Fall ist wie der andere. Eine gute Strafverteidigung erfordert neben der rechtlichen Expertise, strategisches Geschick, Durchsetzungskraft, Kreativität und auch psychologische Fähigkeiten.

Letztlich war auch die „Formschöne“ des Strafprozesses an sich ein Mitgrund für meine Spezialisierung.

Das Strafrecht ist facettenreich und begeistert auch viele Jusstudierende während dem Studium. Warum spezialisieren sich dennoch wenige Rechtsanwälte „nur“ auf das Strafrecht?

Strafrecht unterscheidet sich grundlegend von den meisten anderen Tätigkeitsbereichen eines Rechtsanwalts. Die enorme Verantwortung, die die Verteidigung in Strafsachen mit sich bringt, ist dabei oft ein Grund, dass Strafrecht von Rechtsanwaltskanzleien nicht einfach „mitgemacht“ wird.

Für größere Rechtsanwaltskanzleien ist Strafrecht offensichtlich wirtschaftlich wenig attraktiv gewesen und hat die Tätigkeit im Bereich des Strafrechts oftmals mit der Ausrichtung als „Wirtschaftskanzlei“ nicht zusammengepasst.

Ich beobachte jedoch, dass gerade in den letzten Jahren der anwaltliche Tätigkeitsbereich „Strafrecht“ einen immer größeren Zulauf genießt und auch von größeren Kanzleien Abteilungen für Wirtschaftsstrafrecht eröffnet werden.

Welche Trends gibt es aktuell im Strafrecht?

Auch innerhalb des Strafrechts scheinen sich Rechtsanwälte zunehmend auf Detailbereiche zu spezialisieren. Ich gehe davon aus, dass sich dieser Trend weiter fortsetzen wird. Die zunehmende Technologisierung wird in Zukunft auch bei der Vertretung in Strafsachen (etwa bei der Bearbeitung großer Datenmengen) eine wichtige Rolle spielen.

Vielen Dank für die interessanten und spanenden Einblicke in die Welt des Strafrechts. Wir wünschen weiterhin viel Erfolg und große Freude bei vielen weiteren Strafprozessen.

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Persönliche Fragen an Dr. Alexander Prenner

Wo und wie tanken Sie Energie?
Bei sportlichen Abenteuern mit meiner Frau und Freunden. Egal ob Skifahren, Bergsteigen, Rennradfahren, Mountainbiken oder (Kite-)Surfen - richtig auspowern, ist mein Garant für einen „freien“ Kopf und Ausgleich zum intensiven beruflichen Alltag.

Welches Buch lesen Sie gerade?
Der Leopard von Guiseppe Tomasi di Lampedusa.

Welche App ist für Sie unverzichtbar?
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Was ist Ihre größte Stärke?
Ehrgeiz und Hartnäckigkeit

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Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bethold Brecht)

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