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Mittwoch, 26.07.2023

Immobilienkredite

Lockerung der Kreditrichtlinien gefordert.

Im Wesentlichen sehen diese Kreditrichtlinien

(1) eine maximale Beleihungsquote von 90%,
(2) eine Schuldendienstquote (Kreditrückzahlung im Verhältnis zum Einkommen) von 40% sowie
(3) eine maximale Laufzeit von 35 Jahren

vor. Ausnahmeregelungen gibt es.

Ursache für die Finanzkrise 2007 war die im Verhältnis zum Liegenschaftswert und zum Einkommen der Kreditnehmer überschießende Kreditvergabe durch US-Banken in Zeiten einer Nullzinspolitik.
Angesichts der niedrigen Zinsen zwischen 01/2010 und 06/2022 sowie steigender Immobilienpreise wurden seitens der FMA diese Vorgaben zur Begrenzung der systemischen Risiken bei Fremdkapitalfinanzierungen von Wohnimmobilien erlassen.

Die Belehnungs- und Schuldendienstquote ist daher mE grundsätzlich sinnvoll. Gerade in Zeiten von 8% Inflation und einem 3M-EURIBOR von 3,685% erscheint eine Eigenkapitalquote von 10% wohl keineswegs überschießend. Auch eine höhere Schuldendienstquote als 40 % ist erfahrungsgemäß eine zu hohe Belastung, um eine Kapitalrückführung über 35 Jahre zu gewährleisten. Eine Diskussion über eine Verlängerung der Laufzeit von 35 Jahren erachte ich hingegen als sinnvoll.

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Dr. Georges Leser
Gastautor
Der Wiener Rechtsanwalt und Kapitalmarktexperte beleuchtet im Rahmen seiner Gastbeiträge aktuelle Themen im Bereich Start-up, Krypto und des Kapitalmarktrechtes.