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Dienstag, 27.05.2025

Illegale Online-Casinos : Rechtliche Lage in Österreich

Zahlreiche Österreicher verspielen ihr Geld bei illegalen Online-Casinos – Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel erläutert die aktuelle Rechtslage und empfiehlt eine rasche Reform des Glücksspielrechts.

Illegale Glücksspielanbieter erwirtschaften in Österreich Millionenbeträge – und entrichten zum Teil sogar Glücksspielabgaben, obwohl sie über keine inländische Konzession verfügen. Ein scheinbarer Widerspruch, der auf ernsthafte regulatorische Defizite hinweist.

Bereits eine einfache Internetsuche nach dem Begriff „Online-Casino Österreich“ offenbart das Ausmaß des Problems: Zahlreiche Anbieter erscheinen in den Suchergebnissen und sind für österreichische Nutzerinnen und Nutzer ohne Weiteres zugänglich. Viele von ihnen gelangen so unwissentlich auf illegale Plattformen und verlieren ihr Geld in einem rechtlich höchst fragwürdigen Umfeld. Diese unregulierte Situation schafft einen idealen Nährboden für unseriöse Betreiber – und dies auf Kosten der Spielenden. Eine umfassende Reform des österreichischen Glücksspielrechts erscheint daher dringlicher denn je.

Rechtslage und Rückforderungsmöglichkeiten

Online-Glücksspielanbieter – mit Ausnahme der Plattform win2day – verfügen über keine in Österreich gültige Konzession und und dürfen daher ihr Angebot hierzulande nicht legal anbieten. Das Glücksspielmonopol obliegt der staatlich lizenzierten Casinos Austria AG, welche strengen gesetzlichen Vorgaben unterliegt, insbesondere im Hinblick auf Spielerschutzmaßnahmen wie etwa Einsatzlimits sowie automatische Sperren bei auffälligem oder problematischem Spielverhalten.

Online-Casinos mit ausländischer Lizenz, deren „Genehmigungen“ in Österreich nicht anerkannt werden, unterliegen keiner inländischen Regulierung und operieren somit außerhalb des österreichischen Rechtsrahmens. In diesem Zusammenhang besteht für betroffene Spielerinnen und Spieler mit Wohnsitz in Österreich grundsätzlich die Möglichkeit, erlittene Verluste gerichtlich geltend zu machen. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel betreut tausende dieser Fälle und hilft Spielern und Spielerinnen, Verluste zurückzufordern. Besonders häufig handelt es sich bei diesen Anbietern um Glücksspielunternehmen mit Sitz auf Malta oder Curacao.

Tausende positive Urteile für Spieler, aber Rückzahlungen bleiben oft aus

Derzeit sind österreichweit tausende Gerichtsverfahren gegen Anbieter von Online-Glücksspielen anhängig. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel hat sich bereits 2019 auf Glückspielrecht spezialisiert und vertritt viele geschädigte Spieler. Trotz zahlreicher erfolgreicher Urteile gelingt es jedoch nur etwa jedem zweiten Mandanten, sein verlorenes Geld tatsächlich zurückzuerhalten. Der Grund dafür: Viele Anbieter – insbesondere jene mit Sitz in Malta – verweigern die Auszahlung. Ausschlaggebend dafür ist ein maltesisches Gesetz (Bill 55), das gezielt darauf abzielt, Glücksspielunternehmen vor Rückzahlungsforderungen aus dem Ausland zu schützen.

„Dieses Gesetz stellt aus Sicht des EU-Rechts einen äußerst problematischen Eingriff dar. Alle hoffen nun auf ein baldiges, klärendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die Rechte der Spieler stärkt und den Weg zu einer vollständigen Rückerstattung ebnet,“ laut der Expertise von Dr. Peschel.

Illegale Glücksspielanbieter wehren sich erfolgreich mit Gegenklagen

Das jüngste Urteil (GZ 8 Ob 21/24g) des OGH hat eine neue Dimension eröffnet: In einem konkreten Fall machte ein Online-Casino geltend, dass ein Spieler, welcher eine Klage auf Rückerstattung eingebracht hatte, insgesamt mehr ausbezahlt bekommen habe, als er eingezahlt hatte – also einen Nettogewinn erzielt hätte. Daraufhin erhob das Casino eine Gegenklage, um diesen Gewinn zurückzufordern. Der OGH bestätigte, dass auch solche Gewinne aus illegalem Glücksspiel rückforderbar sind, da der gesamte Vertrag aufgrund fehlender Lizenz ungültig sei.

Auswirkungen des Urteils: Für welche Spieler es relevant wird

In der Praxis betrifft dieses Urteil laut bisherigen Erfahrungen nur wenige Spieler. Nur in Ausnahmefällen, in denen die Auszahlungen die Einzahlungen übersteigen, könnten Casinos Rückforderungen stellen. Aktuell sind nur vereinzelt Fälle bekannt, in denen Anbieter wie Hillside Gaming ENC mit Bet365 oder Rootz Ltd mit den Casinos Wildz, Wheelz und Caxino gegen Spieler rechtlich vorgehen. Ein flächendeckendes Vorgehen scheint unwahrscheinlich – nicht zuletzt wegen des Risikos negativer Medienberichterstattung.

Dringender Reformbedarf im Glücksspielrecht

Das Urteil unterstreicht die Unsicherheit für alle Beteiligten und zeigt einmal mehr, wie dringend Österreich eine grundlegende Reform des Glücksspielrechts benötigt. Ziel muss es sein, klare, moderne und gerechte Rahmenbedingungen zu schaffen – mit einem strengen, aber praktikablen Lizenzsystem, das Spielerschutz gewährleistet und illegale Anbieter konsequent ausschließt. Das Auslaufen der derzeit einzigen Lizenz für win2day im Jahr 2027 bietet eine einzigartige Gelegenheit für eine Reform.

„Eine solche Reform würde nicht nur den Spielerschutz stärken, sondern auch erhebliche zusätzliche Steuereinnahmen generieren – Mittel, die derzeit in internationale Steuerparadiese wie Malta oder Curaçao abfließen“, so das abschließende Fazit von Dr. Peschel.

Über den Autor

Dr. Oliver Peschel ist auf die rechtliche Vertretung von Glücksspielgeschädigten spezialisiert. Auf seiner Plattform spieleranwalt.at informiert er über rechtliche Möglichkeiten zur Rückforderung von Spielverlusten und bietet geschädigten Konsumentinnen und Konsumenten kompetente Unterstützung bei der Rückforderung Ihrer Verluste.

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Dr. Oliver Peschel
Dr. Oliver Peschel
Rechtsanwalt
Dr. Oliver Peschel ist eingetragener Rechtsanwalt und Universitätslektor in Wien. Er ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Privatpersonen sowie Klein- und Mittelbetrieben (KMU). Dr. Oliver Peschel war in seiner bisherigen Praxis als Jurist sowohl in einer Kleinkanzlei als auch in einer großen Wirtschaftskanzlei tätig. Er legt Wert auf effiziente und praxisorientierte Lösungen für seine Mandantinnen und Mandanten. Aufgrund seines abgeschlossenen Doktoratsstudiums und seiner Tätigkeit als Universitätsassistent an der Universität Wien berät und vertritt er seine MandantInnen mit profunder Fachkenntnis und Know-How.