Hass im Netz: Effektive Wege zur rechtlichen Verteidigung
Das Internet ist ein Ort der schnellen Kommunikation, des Austauschs und der Vernetzung – doch leider auch ein Raum, in dem Hass und Hetze oft ungehindert verbreitet werden. Beleidigungen, Bedrohungen und Hetzkommentare treffen nicht nur öffentliche Personen, sondern auch Privatpersonen, die plötzlich zur Zielscheibe werden. Doch was kann man tun, wenn man selbst von Hasspostings betroffen ist? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es in Österreich?
Hass im Netz: Ein wachsendes Problem
Soziale Medien ermöglichen es Menschen, Meinungen und Inhalte mit einem großen Publikum zu teilen. Doch mit der Anonymität des Internets steigt auch die Hemmschwelle für Hassrede. Besonders betroffen sind Frauen, Politiker:innen, Journalist:innen sowie Menschen mit Migrationshintergrund oder gesellschaftlichem Engagement. Oft bleibt es nicht bei einem einzelnen Kommentar – Hasspostings können eskalieren und regelrechte digitale Hetzkampagnen auslösen.
In Österreich gibt es jedoch klare rechtliche Regelungen, um sich dagegen zur Wehr zu setzen. Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung sind auch online strafbar. Seit der Einführung des Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetzes gibt es zusätzliche Möglichkeiten für Betroffene, sich juristisch zu wehren.
Rechtliche Schritte gegen Hasspostings
Wer mit Hasskommentaren konfrontiert wird, hat mehrere Möglichkeiten, dagegen vorzugehen:
Meldung an die PlattformbetreiberPlattformen wie Facebook, Instagram oder Twitter sind verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu entfernen. Nutzer:innen können Hasspostings direkt melden. Werden diese nicht gelöscht, gibt es weitere rechtliche Schritte.
Strafrechtliche VerfolgungIn Österreich sind Hasspostings durch verschiedene strafrechtliche Bestimmungen abgedeckt, darunter:
§ 115 StGB (Beleidigung) – wenn jemand beschimpft oder in der Ehre verletzt wird.
§ 297 StGB (Verleumdung) – wenn falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet werden, um jemandem Schaden zuzufügen.
§ 283 StGB (Verhetzung) – wenn gegen eine Gruppe von Menschen aufgestachelt wird.
Eine Anzeige kann direkt bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eingebracht werden.
Zivilrechtliche AnsprücheNeben einer strafrechtlichen Anzeige kann man zivilrechtlich auf Unterlassung, Widerruf oder Schadenersatz klagen. Besonders hilfreich ist hier der Unterlassungsantrag nach dem Mediengesetz.
Schnelles Verfahren nach dem Hass-im-Netz-GesetzSeit 2021 gibt es ein beschleunigtes Verfahren, das Betroffenen ermöglicht, innerhalb weniger Wochen eine Löschung und Unterlassung von Hasspostings zu erwirken. Dazu reicht ein Antrag beim zuständigen Bezirksgericht.
Schutz und Prävention
Neben rechtlichen Schritten gibt es Maßnahmen, um sich vor Hass im Netz zu schützen:
Privatsphäre-Einstellungen anpassen: Besonders in sozialen Medien hilft es, Kommentare einzuschränken oder das eigene Profil besser abzusichern.
Beweise sichern: Screenshots und Links sind entscheidend, um Hasspostings später nachweisen zu können.
Nicht provozieren lassen: Viele Täter:innen wollen Reaktionen provozieren – manchmal ist es besser, nicht direkt auf Hasskommentare einzugehen.
Fazit: Niemand muss Hasspostings hinnehmen
Hass im Netz ist keine Bagatelle und kann erhebliche psychische und berufliche Folgen haben. In Österreich gibt es jedoch klare gesetzliche Regelungen und schnelle Verfahren, um sich dagegen zu wehren. Wer betroffen ist, sollte sich informieren und nicht zögern, rechtliche Schritte einzuleiten.
Rechtliche Unterstützung und Mediation können helfen, Konflikte frühzeitig zu entschärfen und effektive Lösungen zu finden. Mediationen können online oder vor Ort unter www.mediation360.at gebucht werden.