„Roam like at Home“-Regelung zur Abschaffung der Roaming-Zuschläge sollte am 30. Juni 2022 auslaufen – Europäisches Parlament stimmt für Verlängerung der Roaming-Verordnung um 10 Jahre bis 2032 – Gleiche Kosten, Qualität und Geschwindigkeit der Mobilfunkverbindungen im Ausland wie im Inland
Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 24. März 2022 mit großer Mehrheit für die Verlängerung der „Roam like at Home“-Regelung um weitere 10 Jahre gestimmt. Die Verordnung wurde mit 581 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen angenommen und vom Rat am 4. April 2022 formell gebilligt. Der Rechtsakt wurde, nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Er trat mit 1. Juli 2022 in Kraft. Dies ermöglicht es den Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre Mobiltelefone auf Reisen innerhalb der EU weiterhin ohne zusätzliche Kosten zu nutzen.
Roaming bedeutet, dass das Mobiltelefon ein ausländisches Netz und nicht das Netz des Betreibers, mit dem Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, benutzt.
Folglich handelt es sich bei „Auslandsgesprächen“ – wenn man von Österreich aus mit einer österreichischen SIM-Karte ins Ausland telefoniert – nicht um Roaming. In diesen Fällen fallen für Gespräche und SMS zusätzliche Gebühren an.
Verbesserungen auch in puncto Verbindungsqualität und -geschwindigkeit
Mit der am 1.7.2022 in Kraft getretenen Roaming-Verordnung haben Verbraucherinnen und Verbraucher im Roamingfall Anspruch auf die gleiche Qualität und Geschwindigkeit der Mobilfunkverbindung wie im Inland. Denn die Roaming-Anbieter werden verpflichtet sein, die gleiche Roaming-Qualität wie im Wohnsitzland anzubieten, wenn dies im Netz des besuchten Landes möglich ist. So werden künftig Praktiken verboten, welche die Qualität der Roaming-Dienste verringern (etwa durch Umschalten der Verbindung von 4G auf 3G).
Wo gilt die EU-Roaming-Regelung? Und wo nicht?
Die Roaming-Regelung gilt in der EU sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein.
In anderen beliebten Urlaubsländern außerhalb der EU, wie etwa der Schweiz, der Türkei und Großbritannien, gilt die EU-Roaming-Regelung nicht.
Zudem können auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und in Flugzeugen (sehr) hohe Zusatzkosten entstehen (nicht-terrestrische Netzwerke). In Zukunft muss man auch bei der Einwahl in nicht-terrestrische Netzwerke eine Willkommens-SMS erhalten und unter anderem auch ein Kostenlimit festlegen können. Die Roaminganbieter müssen angemessenen Schritte ergreifen, um ihre Kunden davor zu bewahren, zusätzliche Entgelte bei unbeabsichtigtem Herstellen einer Verbindung zu nicht-terrestrischen öffentlichen Mobilfunknetzen zu bezahlen, etwa indem sie es den Roamingkunden ermöglichen, das Herstellen von Verbindungen zu nicht-terrestrischen Netzen deaktivieren zu lassen.
Quellen:
www.bundeskanzleramt.gv.at und www.verbraucherrecht.at