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Sonntag, 12.01.2025

Dein Post, deine Kündigung? – Was Social Media im Job alles anrichten kann

In einer Zeit, in der Social Media ein fester Bestandteil des Alltags ist, verschwimmen die Grenzen zwischen privater und beruflicher Nutzung zunehmend. Doch welche rechtlichen Vorgaben gelten in Österreich, wenn es um die Nutzung von Social Media im Arbeitsumfeld geht? Der folgende Überblick klärt die wichtigsten Fragen und Fallstricke.

Private Social-Media-Nutzung während der Arbeitszeit

Die Nutzung von Plattformen wie WhatsApp, Instagram oder TikTok während der Arbeitszeit ist in Österreich grundsätzlich nicht verboten, sofern sie den Arbeitsablauf nicht beeinträchtigt. Allerdings können Arbeitgeber durch Betriebsvereinbarungen oder den Arbeitsvertrag die Nutzung einschränken oder untersagen. Wird gegen eine solche Regelung verstoßen, kann dies zunächst eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung zur Folge haben.

Posts, Kommentare und Kündigung

Die Inhalte, die auf Social Media geteilt werden, können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Besonders brisant sind Postings, die:

  • den Arbeitgeber schlechtmachen,

  • beleidigende oder diskriminierende Inhalte enthalten,

  • Betriebsinterna oder vertrauliche Informationen preisgeben.

In einem Fall entschied das Oberlandesgericht Wien, dass beleidigende WhatsApp-Nachrichten gegen Vorgesetzte zu einer fristlosen Entlassung führen können. Auch Postings, die dem Unternehmen schaden oder seine Reputation gefährden, können eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Social Media im Bewerbungsprozess

Arbeitgeber dürfen Bewerberinnen und Bewerber online recherchieren, allerdings müssen sie dabei die Datenschutzbestimmungen der DSGVO beachten.

  • Informationen aus öffentlich einsehbaren Profilen (z. B. LinkedIn) dürfen berücksichtigt werden.

  • Private Profile, die nur für Freunde sichtbar sind, dürfen nicht ohne Zustimmung eingesehen oder ausgewertet werden.

Entscheidungen, die auf diskriminierenden Kriterien basieren (z. B. Alter, Geschlecht, Religion), verstoßen gegen das Gleichbehandlungsgesetz und sind rechtlich anfechtbar.

Bewertungen und Arbeitszeugnisse auf Social Media

Negative Bewertungen oder Kommentare über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Social Media können rechtliche Konsequenzen haben. Solche Äußerungen können nicht nur dem Persönlichkeitsrecht der Betroffenen widersprechen, sondern auch als üble Nachrede oder Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden.

Tipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

  • Auf Arbeitsverträge achten: Prüfen, ob und in welchem Umfang Social Media während der Arbeitszeit erlaubt ist.

  • Betriebsinterna schützen: Vertrauliche Informationen niemals online teilen.

  • Auf Posts achten: Beleidigende oder schädigende Inhalte über den Arbeitgeber vermeiden.

  • Klare Kommunikation: Unsicherheiten zu Regeln oder Konsequenzen am Arbeitsplatz direkt ansprechen.

Fazit

Social Media ist auch im Arbeitsalltag präsent, birgt jedoch rechtliche Stolperfallen. Klare Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie die Einhaltung der geltenden Vorschriften sorgen für einen reibungslosen Umgang mit sozialen Medien am Arbeitsplatz.

Mediationstipp: Bei Konflikten rund um Social Media am Arbeitsplatz kann Mediation eine hilfreiche Methode sein, um Missverständnisse aufzulösen und nachhaltige Lösungen zu finden.

https://www.mediation360.at

Eva-Maria Meidl
Eva-Maria Meidl
Eva-Maria Meidl ist Juristin & Mediatorin, Influencerin, Podcasterin, Autorin und Mutter mit Herz und Verstand. Im Rahmen von Gastbeiträgen berichtet Sie regelmäßig rund um das Thema Familienrecht, Kinderrechte und aktuelle rechtliche Themen.