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Parlament23.03.20232 Min. Lesezeit

Aufstockung der Wohn- und Heizkostenzuschüsse passiert Finanzausschuss

Von Redaktion LawFinder

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Auf breite Kritik stieß die Aufstockung um 225 Mio. € bei den Oppositionsfraktionen.

Um die stark gestiegenen Wohnkosten – speziell die ab April vollzogene Inflationsanpassung bei den Richtwertmieten – abzufedern, stockt der Bund die von den Bundesländern für das Jahr 2023 ausbezahlten Wohn- und Heizkostenzuschüsse um 225 Mio. € auf. Dafür hat der Finanzausschuss mit den Stimmen der Regierungsfraktionen grünes Licht gegeben. Die Mittel sollen zu dem bereits vom Nationalrat beschlossenen Zweckzuschuss in der Höhe von 450 Mio. € hinzukommen und im Juni an die Länder übermittelt werden. Die Zuschüsse müssen wie bisher von den Betroffenen im jeweiligen Bundesland beantragt werden. Laut ÖVP und Grünen könnte damit das ärmste Viertel aller Haushalte mit durchschnittlich 225 € unterstützt werden. Zudem wird der sogenannte „Wohnschirm“, der vor Delogierungen schützen soll, für das Jahr 2024 um 25 Mio. € erweitert.

Die Oppositionsparteien kritisierten die von der ÖVP und den Grünen gewählte Vorgangsweise. Es handle sich um „ein Versagen der Bundesregierung“. Nichts sei gegen die „Mietexplosion von 8,6 %“ gemacht worden, betonte die SPÖ. Die FPÖ sprach von „Husch-Pfusch-Anträgen“ und nicht nachhaltigen Einmal-Maßnahmen. Für die NEOS ist der Wohnkostenzuschuss zwar besser als eine Mietkostenbremse, das Konzept der Einmalzahlungen sei aber zumeist „ein Tropfen auf den heißen Stein“.

Die Aufstockung der Wohn- und Heizkostenzuschüsse sei eine zielgerichtete Maßnahme und komme Härtefällen zu Gute, erwiderte die ÖVP. Die Grünen bedauerten, dass es nicht zu einer Mietkostenbremse gekommen ist, aus sozialpolitischer Verantwortung trage man aber die nun getroffene Lösung mit.

Quelle: www.parlament.gv.at

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