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Donnerstag, 26.09.2024

Alles rund um die Nationalratswahl

Am 29. September steht in Österreich eine wichtige Wahl an: die Nationalratswahl. Dabei wählen die Bürger183 Abgeordnete, die für die kommenden fünf Jahre die Bevölkerung im Parlament vertreten, Gesetze beschließen und die Regierung kontrollieren sollen. In diesem Blogbeitrag erklären wir das österreichische Wahlsystem, wer wählen darf und wie das Prinzip der Briefwahl funktioniert. Zudem werfen wir einen Blick auf das Wahlrecht in Österreich und seine geschichtliche Entwicklung.


Was wird gewählt?

Am 29. September wählen die Wahlberechtigten einen neuen Nationalrat. Dabei bekommen 183 Personen ein Mandat und dürfen so ins Parlament einziehen. Fünf Jahre lang sollen sie dann die österreichische Bevölkerung vertreten, Gesetze beschließen und die Regierung kontrollieren.

Das österreichische Wahlsystem funktioniert so: Jede Partei stellt Listen mit den Personen auf, die gewählt werden können. Diese Listen gibt es für ganz Österreich, für Bundesländer und für einzelne Regionen. Österreichs Wahlsystem ist ein Verhältniswahlrecht. Es ist also darauf ausgelegt, dass sich die Stimmen für eine Partei ziemlich genau in Mandate umrechnen lassen. Wer 20 Prozent der Stimmen erreicht, soll auch 20 Prozent der Nationalratsmandate bekommen.

Wähler:innen können aber nicht nur eine Partei wählen, sondern auch Vorzugsstimmen vergeben. So können Wähler:innen Personen auch innerhalb der Partei unterstützen. Die Idee des Systems war, dass Kandidat:innen, die weiter hinten auf den Wahllisten standen, nach vorne gereiht werden können und es so in den Nationalrat schaffen. In der Praxis sind die Voraussetzungen dafür jedoch sehr hoch und es hat sich gezeigt, dass es die medial präsenten Spitzenkandidat:innen (und vordersten Listenplätze) sind, die die meisten Vorzugsstimmen erhalten.

Wer darf wählen?

In Österreich darf jeder und jede Staatsbürger:in wählen, die das 16. Lebensjahr erreicht haben. Damit ist Wählen in Österreich etwas Besonderes: In Europa können 16-Jährige sonst nur in Malta ihr Parlament wählen.

Drei interessante und teils skurrile Fakten rund um die Nationalratswahl

  • Aufzählungszeichen

    Wahlalter von mindestens 16 Jahren am Wahltag - weltweit darf man nur in wenigen Ländern ab 16 Jahren wählen

  • Aufzählungszeichen

    Bis 1979 gab es ein Schankverbot an Wahltagen

  • Aufzählungszeichen

    Bis 1992 galt in einigen Bundesländern eine Wahlpflicht

Wahlberechtigte haben auf alle Ebenen der Politik in Österreich Einfluss. Sie bestimmen in ihrer Region, in ihrem Bundesland und ganz Österreich mit.

Die einzige Voraussetzung für einen erfolgreichen Besuch in der Wahlkabine ist neben der Staatsbürgerschaft und dem vollendeten 16. Lebensjahr eine Eintragung im Wählerverzeichnis. Das sollte zwar automatisch geschehen, wenn Wahlberechtigte in Österreich gemeldet sind, sie können das aber auch auf ihrem Gemeinde- oder Bezirksamt überprüfen. Auch Auslandsösterreicher:innen dürfen wählen, wenn sie im Wählerverzeichnis stehen. Unter Umständen muss das vor der Wahl erst beantragt werden.

Vom Wählengehen ausgeschlossen kann man in Österreich nur werden, wenn man länger als fünf Jahre im Gefängnis gesessen ist. Und selbst dann muss ein Gericht entscheiden und begründen, weshalb der Person das Wahlrecht entzogen werden muss.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Wer kennt es nicht: Der Urlaub war gebucht, bevor der Wahltermin feststand. Jetzt ist man im Ausland oder einer anderen Gemeinde und schafft es am 29. September nicht rechtzeitig ins eigene Wahllokal. Das heißt aber nicht, dass man um sein Wahlrecht umfällt. Alle, die nicht ins Wahllokal gehen können, können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Bei der Briefwahl bekommt man den Stimmzettel und alle Informationen zugeschickt, die man sonst noch braucht.

Dafür muss man nichts anderes tun als eine Wahlkarte zu beantragen. Das geht bis kurz vor der Wahl online (bis 25. September) oder persönlich (bis zum 27. September um 12 Uhr) am Gemeindeamt. Wenn man die Wahlkarte bekommen hat, heißt es nur noch: Stimmzettel ausfüllen, ins Wahlkuvert stecken, Wahlkarte unterschreiben und dann kann es in jeden x-beliebigen Briefkasten geworfen werden.

Aber Achtung: Es muss so verschickt werden, dass es spätestens am Wahltag – also dem 29. September – um 17 Uhr ankommt.

Muss ich wählen?

Sind Bürger:innen verpflichtet am 29. September bei der Nationalratswahl mitzumachen? In Österreich gibt es keine Wahlpflicht mehr. Früher gab es eine in manchen Bundesländern und dann auch nur für bestimmte Wahlen wie die Bundespräsidentschaftswahl.

Wählen zu dürfen ist jedoch eines der wichtigsten Rechte in einer Demokratie. So bestimmen Bürger:innen, wer sie im Parlament vertreten und die Zukunft der Gesellschaft gestalten soll.

Dieses Recht musste erst über viele Jahre erkämpft werden:

1848 gab es die erste Revolution in Österreich, die das allgemeine Wahlrecht forderte. Es dauerte aber bis 1907 bis es tatsächlich eingeführt wurde. Und dann auch nur für Männer über 24 Jahre. Frauen mussten warten, bis die Monarchie am Ende des Ersten Weltkrieges in Trümmern lag, bevor sie 1918 selbst wählen durften. Dafür gab es einige Jahre lang sogar eigene Wahlurnen, um herauszufinden, wie Frauen abstimmen.

Außerdem wurde das Wahlalter 1918 von 24 auf 21 Jahre gesenkt. Das war ein Schritt, der in den nächsten Jahrzehnten noch mehrfach wiederholt werden sollte (1970 auf 19 Jahre, 1992 auf 18 Jahre), bevor es 2007 schlussendlich auf 16 Jahre herabgesetzt wurde.

Was ist das Wahlgeheimnis?

Das Wahlgeheimnis ist ein Grundprinzip unserer Demokratie. Es stellt sicher, dass jede Person ihre Stimme abgeben kann ohne unter Druck gesetzt zu werden. In Österreich ist das Wahlgeheimnis sogar im Gesetz verankert.

Das bedeutet, dass Wähler:innen vor Blicken geschützt werden müssen. Wahlkabinen gibt es, damit niemand sieht, wo jemand sein oder ihr Kreuzerl macht. Außerdem ist man alleine in der Kabine, auch das schützt vor Beeinflussung.

Sobald Wähler:innen ihre Stimme abgegeben haben, kommt der Stimmzettel in ein Kuvert, das sie in eine versiegelte Wahlurne werfen. So ist sichergestellt, dass auch die Wahlhelfer:innen, die die Stimmen auszählen, nicht wissen, von wem welches Kuvert kommt. Die Wahlentscheidung bleibt also anonym.

Quelle: Österreichisches Parlament Facebookseite und www.parlament.gv.at

LawFinder Redaktion
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