Folgende Volksbegehren können im Eintragungszeitraum, 19. bis 26. September 2022, unterschrieben werden:
COVID-Maßnahmen abschaffen
Black Voices
Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen
RECHT AUF WOHNEN
Kinderrechte-Volksbegehren
GIS Gebühr abschaffen
FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG
Volksbegehren sind für die BürgerInnen ein Weg, selbst ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Dabei muss es sich um eine Angelegenheit handeln, die in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Volksbegehren müssen keine konkreten Gesetzesvorschläge bzw. -texte vorlegen, wohl aber ihr Anliegen genau beschreiben.
COVID-Maßnahmen abschaffen
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Keine gentechnischen Experimente mit Kindern!
Wir sind gegen jede Art von Impfzwang, insbesondere bei Kindern. Die Schulen sollen wieder einen ungehinderten Präsenzunterricht – ohne COVID-Maßnahmen – ermöglichen.
Die COVID-Maßnahmen und die 3-G-Regel (geimpft, getestet, genesen) gefährden die Gastronomie-, Dienstleistungs- und Kultur-Betriebe existenziell, ohne erkennbaren Nutzen.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll die sofortige Aufhebung aller COVID-Maßnahmen in Österreich beschließen.“
Black Voices
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Das Black Voices Volksbegehren ist eine antirassistische Initiative in Österreich mit dem Zweck die institutionelle, repräsentative, gesundheitliche, bildungspolitische, arbeitsrelevante und sozioökonomische Stellung für Schwarze Menschen, Menschen afrikanischer Herkunft und People of Colour mit bundesverfassungsrechtlichen Maßnahmen zu verbessern und zu stärken.“
Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Die vielen willkürlichen Vorschriften der Regierung haben massive menschliche, soziale und wirtschaftliche Schäden verursacht. Durch verfassungsgesetzliche Maßnahmen sollen alle Covid-19-Gesetze zurückgenommen, entsprechende Strafen aufgehoben, bezahlte Strafen refundiert und Schadenersatz nach dem bisherigen Epidemie-Gesetz anerkannt werden. Daten müssen privat bleiben, der Verfassungsgerichtshof soll Eilentscheidungen treffen und Amtshaftung auch bei verfassungswidrigen Gesetzen möglich sein.“
RECHT AUF WOHNEN
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Der Nationalrat wolle ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, welches beinhalten soll:
Die Republik hat grundsätzlich alle Staatsbürger bzw. Staatsbürgerinnen ab einem bestimmten Alter auf Antrag beim Erwerb oder der Erhaltung von Wohneigentum in Österreich z.B. durch zinslose Darlehen bedarfsorientiert zu unterstützen.
Die Republik hat jedem Menschen in Österreich auf Antrag eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung zu stellen, wenn und solange dieser sich keine Unterkunft leisten kann.“
Kinderrechte-Volksbegehren
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge:
1. die vollständige UN Kinderrechtskonvention in den Verfassungsrang heben,
2. den Import von Produkten, die Kinderarbeit im Produktionsprozess oder der Lieferkette aufweisen, verbieten,
3. in Schulen die tägliche Turnstunde einführen und dafür Sorge tragen, dass diese regional bezogenes Schulessen kostenlos anbieten,
4. für eine signifikante und nachhaltige Erhöhung des Kinderbetreuungsgeldes sorgen und
5. die staatliche Unterhaltsgarantie umsetzen. “
GIS Gebühr abschaffen
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge die GIS Gebühr abschaffen. Die von einem großen Teil der Bevölkerung als solche wahrgenommene abnehmende Programmqualität, eine fragwürdige Erfüllung des öffentlichen Bildungsauftrags, parteipolitische Besetzungen der Führungspositionen und des Stiftungsrats sowie die Abschaffung wichtiger Sportübertragungen rechtfertigen die bestehende Gebühr aus Sicht der Initiatoren nicht. Eine streng zweckgewidmete Gebühr zur Finanzierung von Ö1 ist hingegen legitim.“
FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs zu verankern. Das Bargeld ist im vollen Umfang als Zahlungsmittel und Vermögensform zu schützen, ohne Obergrenzen. Nur eine Verankerung des Bargeldes in der Bundesverfassung, gewährt die Freiheit und die Verfügbarkeit privaten Vermögens und ist als Grundrecht abzusichern.“