Der Nationalrat ist am 7. März 2025 zu einer Sitzung zusammengetreten und es wurden unter anderem die folgenden Beschlüsse gefasst.
Kurzzusammenfassung der Beschlüsse:
Damit die neuen Regierungsmitglieder ihre Aufgabenbereiche übernehmen können, wurde das Bundesministeriengesetz geändert. Wie bisher soll es inklusive des Bundeskanzleramts 13 Ministerien geben, bei den Kompetenzen der einzelnen Ressorts sind aber Verschiebungen vorgesehen. In Kraft treten soll die neue Kompetenzverteilung am 1. April, bis dahin gelten noch die alten Zuständigkeiten.
Familienleistungen wie Familienbeihilfe & Kinderbetreuungsgeld für Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich wären Anfang März ausgelaufen. Mit dem heutigen Beschluss werden sie rückwirkend verlängert, allerdings nicht wie vom Rat der Europäischen Union beschlossen um ein Jahr, sondern nur bis 31. Oktober 2025. Mit der Begründung, dass man die außen- und sicherheitspolitische Situation regelmäßig einer Bewertung unterziehen will.
Da die Abgeordneten aufgrund der Nationalratswahl im vergangenen Herbst kein Budget für das Jahr 2025 beschlossen haben, ist derzeit ein automatisches Budgetprovisorium in Kraft. Mit der Änderung des Bundesfinanzrahmengesetzes gibt es nun ein gesetzliches Provisorium. Es soll mehr Flexibilität bringen, bis zu einem endgültigen Beschluss des Bundesfinanzgesetzes 2025. Damit wollen die Abgeordneten die fortlaufende Finanzierung des Bundeshaushalts sicherstellen.
Mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 wird u. a. die Bankenabgabe erhöht, die Bildungskarenz vorläufig abgeschafft und die Umsatzsteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen ab 1. April 2025 mit einer Übergangsregelung aufgehoben. Die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für E-Autos fällt Anfang April weg und die Tabaksteuer wird erhöht. Außerdem wird der Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommen ab einer Million Euro bis 2029 verlängert.
Ein neues Kreditgesetz setzt eine EU-Richtlinie um. Damit wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für Kreditdienstleister und -käufer & ein Sekundärmarkt für "notleidende Kredite" in Europa etabliert. Kreditinstitute, die notleidende Kredite haben und nicht über das Personal oder die Sachkenntnis verfügen, um diese ordnungsgemäß zu verwalten, sollen diese einfacher an einen Kreditkäufer mit der nötigen Risikobereitschaft und Sachkompetenz veräußern können.
Zur Inflationslinderung werden die Erhöhungen für geregelte Mietverhältnisse – das betrifft Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen – ausgesetzt. Sie wären mit April schlagend geworden. Die nächste Valorisierung ist für 1. April 2026 geplant, wobei diese laut Antrag nicht die Inflationsrate des Jahres 2025 übersteigen darf.
Quelle: www.parlament.gv.at und Facebookseite des Österreichischen Parlaments.
