Alle Gasspeicheranlagen in Österreich, damit auch jene in Haidach, werden zum Anschluss an das österreichische Leitungsnetz verpflichtet. Ungenutzte Speicherkapazitäten müssen abgegeben werden.
Um Mehrkosten für Wirtschaft und Verbraucher:innen abzuwenden, werden für den Ausstieg aus russischem Erdgas jährlich 100 Mio. € bereitgestellt.
Damit die angekündigten Kompetenzverschiebungen in der Regierung wirksam werden können, wird das Bundesministeriengesetz geändert.
Coronaspezifische Sonderregelungen werden bis Ende 2022 verlängert. So können Gremien wie Gemeinderäte und Ministerrat sowie in der KommAustria und ORF weiterhin Beschlüsse per Videokonferenz fassen.
Bei der COVID-19 Kontaktnachverfolgung dürfen Gesundheitsbehörden künftig einschränken und priorisieren. Statt Quarantäne könnten für Erkrankte in Zukunft nur Auflagen zum Betreten von gewissen Orten gelten.
Ersatzmedikamente für Drogenkranke können durch eine Verlängerung einer Corona-Sonderregelung weiterhin dauerhaft verschrieben werden. Dadurch ist keine Beglaubigung durch Amtsärzt:innen notwendig.
Apotheken erhalten für die Ausgabe von Medikamenten gegen COVID-19 ein Honorar in der Höhe von 15 €. Diese Sonderregelung wird auch auf die ärztlichen Hausapotheken ausgedehnt.
Die Fachzahnarztausbildung für Kieferorthopädie wird gemäß europarechtlichen Vorgaben geregelt. Damit wird im Anschluss an das das Zahnmedizin-Studium eine dreijährige Fachausbildung absolviert.
Eine neue Fachstelle für Normungsfragen wird errichtet. Sie soll die Interessen der Verbraucher:innen wahren und auf Barrierefreiheit achten.
Schulen können künftig entscheiden ob sie auf die „Semestrierte Oberstufe“ umstellen wollen. Die Gesetzesänderung ist Teil eines Schulpakets zur Stärkung der Autonomie.