Im Zuge des dritten Entlastungspakets gegen die Teuerung bekommen Mindestpensionist:innen, Sozialhilfebezieher:innen, Arbeitslose und andere vulnerable Gruppen eine Einmalzahlung in Höhe von 300 €. Die Auszahlung soll ab September erfolgen.
Jeder Erwachsene bekommt einen Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus von insqesamt 500 €. Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 18. Lebensjahr erhalten einen Bonus von 250 €.
Im August wird ein Zuschlag von 180 € zur Familienbeihilfe ausbezahlt.
Unternehmen erhalten die Möglichkeit, ihren Mitarbeiter:innen in den Jahren 2022 und 2023 eine steuer- und abgabenfreie Teuerungsprämie von jeweils bis zu 3.000 € auszuzahlen.
Bezieher:innen kleiner und mittlerer Pensionen erhalten im September eine Einmalzahlung von bis zu 500 €
Ein Teuerungsabsetzbetrag für Geringverdiener:innen in der Höhe von 500 €, die vorgezogene Erhöhung des Familienbonus und ein erhöhter Kindermehrbetrag gehören zu den weiteren Entlastungsmaßnahmen.
Die für Juli geplante Einführung einer CO2-Bepreisung wird auf Oktober verschoben.
Der Wohnschirm zur Unterstützung bei steigenden Wohnkosten und zur Verhinderung von Delogierungen wird bis Ende 2026 verlängert.